Eigentumswohnung aus den 1970er - Schlechte Investition wegen Asbestgefahr?

Hallo zusammen,

Ich erwäge - auch auf Grund der Niederigzinslage - eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung zu erwerben.

Jetzt habe ich eine gefunden die mir gut gefällt, Finanzierung steht im Prinzip und nächste Woche wäre der Notartermin.

Auf Grund eines aktuellen Zeitungsartikel wurde ich jetzt aber auf das Thema Schadstoffbelastung aufmerksam. Asbest wurde wohl in den 60ern und 70ern noch stark verbaut. Mir war nicht bewusst das das heute noch ein Thema ist, aber im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden, wurden private Gebäude wohl diesbezüglich kaum saniert.

Die Wohnung ist in einem Hochhaus mit klassischen "Eternitplatten" Fassade. Auf Nachfrage beim Makler wurde mir mitgeteilt, dass nichts über eine Schadstoffbelastung bekannt ist, das Thema aber nicht ausgeschlossen werden kann. Ich könnte ein Gutachten erstellen lassen, wenn ich sicher sein will.

Mein Vater meint auf Grund des Baujahres (1972), muss man davon ausgehen, dass eben Asbest mindest in der Fassade vlt. auch anderswo verbaut ist. Das Gutachten wäre dann rausgeschmissenes Geld.

Tatsache ist, dass wenn das mal entsprechend saniert werden muss, das wohl ganz schön teuer werden wird und die Wohnung als Investment dann ein ganz schöner Fehlgriff gewesen wäre.

Ich kann das Risiko allerdings nicht einschätzen, dass da mal diesbezüglich was gemacht werden muss.

Wie seht ihr das als? Sollte man generell von solchen Bauten (wie eben bspw. Hochhäuser aus den 70ern) Abstand halten? Asbest ist ja erst seid 1993 verboten, das würde also die Menge der potenziellen Kaufobjekte ganz schön einschränken.

Danke und Gruß Jonas

Eigentumswohnung, Immobilien, Sanierung
In Eigentum meines Partners leben kosten teilen?

Hallo zusammen,

ich lebe nun seit fast 2 Jahren zusammen mit meinem Freund in seinem Haus.
Er fragte mich damals, ob wir zusammen ziehen wollen in eine 2 Zimmer Wohnung für 500€ warm, was für mich Okay war. Da sich für ihn die Möglichkeit ergab eine Immobile zu erwerben, tat er dies und ich wollte zuerst nicht mit einziehen, weil ich bei Konfrontation keine „mein Haus meine Regeln“ - Sätze hören wollte und irgendwann eine gemeinsame Immobile anzuschaffen und ein gemeinsames Leben aufzubauen. Nach einem langen Gespräch und vielen Versprechen waren wir uns einig, dass ich mit einziehe und die Hälfte der Warmmiete der zuerst vorgeschlagenen 2 Zimmerwohnung trage. (Was die Nebenkosten deckt und wobei dann noch etwas für ihn übrig bleibt)

Da ich mir vorgestellt habe einmal mit meinem Partner zusammen Eigentum zuerwerben, versprach er mir, dass er mich vielleicht irgendwann einträgt je nachdem wie es läuft, da wir aus unseren Elternhäusern zusammen gezogen sind.

Nachdem wir ein halbes Jahr zusammen gewohnt haben, erwähnte er immer wieder, dass es ihm zu wenig ist was ich zahle. Da der Kredit ja deutlich höher ist. Ich habe zugestimmt etwas mehr zuzahlen.

Jetzt möchte er wieder mehr Geld haben. Um seine Kredit kosten möglichst zu 100% zu teilen. Was im Vorfeld nicht abgesprochen war.

Da ich den Großteil im Haushalt verrichte, zB hat er noch nie staubgewischt und insgesamt 3 Waschmaschinen gewaschen, habe ich gefragt, ob wir sowas dann auch gerechter aufteilen oder ob wir sowas vergüten wenn ich viel mehr mache. Was er natürlich nicht eingesehen hat. (Schließlich spart er durch mich viel Zeit oder eine Haushälterin).

Da ich durch die derzeitigen Immobilen Preise immer drauf zahle wenn ich eine erwerbe und sie vermiete, bin ich der Meinung es ist unverhältnismäßig, da er mich weder eintragen will noch eine andere Immobilie mit mir gemeinsam zuerwerben.

Da ich nicht vorhatte in eine Wohnung zu ziehen die so teuer ist wie sein Kredit und wir uns anfangs einig waren, finde ich diese Diskussion übertrieben. Ich würde gern wissen wie andere Paare das handhaben und diese Finanzielle Beteiligung geklärt oder festgelegt haben.
Natürlich zahle ich derzeit die Hälfte der Nebenkosten und auch etwas, was er zum Kredit zusteuern kann was etwa 1/3 seiner monatlichen Rate beträgt.

Immobilien, Lebensgemeinschaft
Wie wirkt sich gemeinschaftlicher Hausbesitz unter Geschwistern steuerlich und rechtlich aus?

Guten Tag 

Meine Eltern haben ihr Haus vor vielen Jahren zu je 1/3 an meine beiden Schwestern und mich überschrieben. Außer dem Eintrag im Grundbuch zu je 1/3 gibt es unsererseits keine formale Vereinbarung. 

Das Haus verfügt über 3 Wohnungen, wovon 2 vermietet waren und sind. 1 Wohnung wurde von meinen Eltern bewohnt und steht jetzt leer. Die Vermietung der beiden Wohnungen hatten in der Vergangenheit meine Eltern übernommen.
Meine Eltern sind vor 1 bzw. 2 Jahren verstorben. 

Letztes Jahr (Juni 2018) haben meine beiden Schwestern die Wohnungen neu vermietet. Ich bin von ihnen in den Mietverträgen zwar als Mitvermieter genannt, habe aber beide Verträge nicht unterschrieben (war nicht an der Vermietung beteiligt). 

Die Mieten werden auf das frühere Konto unserer Mutter gezahlt. Das Konto wird seit Frühjahr 2019 als Erbengemeinschaftskonto OHNE Einzelverfügungsberechtigung geführt.

Ich habe mehrere Fragen:

1.     Wir sind keine Erbengemeinschaft, da wir das Haus ja nicht geerbt haben.

Besteht irgendeine andere rechtliche Form von Gemeinschaft?

2.     Sind die Mietverträge ohne meine Unterschrift überhaupt gültig?

3.     Gelte ich als Vermieter, obwohl ich die Verträge nicht unterschrieben habe?

4.     Gelten die Mieteinnahmen für mich als steuerlich wirksame Einnahmen? 

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus

 S.Reiser

Immobilien, Steuern
Entschädigung: kaputter Whirlpool im Ferienhaus

Hallo,

wir waren Ende Mai in Norwegen. Wir haben unser Ferienhaus via Internet mit bestimmten Kriterien rausgesucht, wie z.B. Sauna, schöner Ausblick, Kamin und Whirlpool.

Samstag (25.05) sind wir sehr spät erst angekommen (gegen 21 Uhr) und sind gleich etwas später schon schlafen gegangen. Am Sonntag, eher ungewöhnlich für Norwegen, war es sehr warm. So warm, dass man es kaum in der Sonne aushalten konnte, da war an Sauna, Kamin, oder Whirlpool nicht zu denken!

Montag(27.05) Abend haben wir endlich den Whirlpool ausprobieren wollen und mussten feststellen, dass der Pool kaputt war. Wir haben gleich versucht die Zuständige vor Ort zu erreichen, um das zu berichten, aber leider ohne Erfolg. Am nächsten Tag hat sie sich dann endlich späten Nachmittags gemeldet und zugesichert, dass wir dafür entschädigt werden.

In Deutschland wieder angekommen, hat sich keiner bei uns gemeldet, also schrieb ich via Mail am 03.06 den Reiseveranstalter an und bekam erst folgenden Tag eine Antwort, dass der Zuständige selber in Norwegen ist und sich meldet, sobald er wieder in Deutschland ist, das war am 10.06 der Fall, da hat uns der zuständige Herr per Mail zurück geschrieben. Heute ist der 21.06 und wir schreiben uns immer noch, da der Veranstalter sich der Sache entziehen will.

Er meinte, dass wir uns zu spät wegen dem Whirlpool gemeldet hätten, wir hätten es gleich am ersten Tag berichten sollen.

Die Frage ist, was uns nach solchem Mangel an Erstattung zusteht und wie wir am besten verfahren sollten.

Ich bedanke mich für die Antwort.

Haftung, Immobilien, Schadensersatz, Ferienhaus