Lebenslanges Wohnrecht – wer zahlt die Gartenpflege?
Hallo,
meiner Mutter kommt im Rahmen eines Testaments ein Vermächtnis zu: Sie erhält lebenslanges Wohnrecht. Nun geht es a) um das Rasenmähen und b) den Beschnitt von Sträuchern und Bäumen im (kleinen) Gartenstück der Wohnung. Wie verhält es sich mit den Kosten für die Gartenpflege? Wer muss diese tragen – meine Mutter als lebenslang Wohnberechtigte oder der (neue) Eigentümer/Erbe ... vermutlich eine Stiftung bzw. ein Testamentsvollstrecker? Herzlichen Dank für eine hilfreiche Antwort!
Immobilien,
WOHNRECHT