Notarkosten ohne direkte Beauftragung?
Wir wollten bei der Stadt ein Grundstück kaufen. In der einseitigen Erklärung mit der Stadt(die Erklärung haben wir unterschrieben) stand neben dem Kaufpreis usw. "Die Notarkosten werden vom o.g. Interessenten übernommen. Der o.g. Interessent beauftragt auch den Notar. Die Stadt X wird gebeten gebeten, umgehend für einen Kaufvertragsentwurf, die vertragsrelevanten Daten an folgenden Notar zu senden: Name Notar". Da wir keinen Notar hatten hat der Stadt-Sachbearbeiten einen Notar vor Ort im Gespräch vorgeschlagen. Wir haben uns dann darauf verständigt, dass wir diesen Notar in die Erklärung aufnehmen. Wir haben den Notar jedoch nicht mündlich bzw. schriftlich beauftragt.
Als 3 Tage später bereits vom Notar ein Kaufvertrag-Entwurf übersandt wurde, stellten wir eine von der Stadt vorgegebene Selbstnutzungsverpflichtung in den Vertragsentwurf fest. Daraufhin haben wir der Stadt dann mitgeteilt, dass wir vom Kauf Abstand nehmen. 2 Monate später habe wir jetzt eine Notarrechung über 750 Euro erhalten. Besteht eine Zahlungsverpflichtung obwohl wir den Notar nicht beauftragt haben?
2 Antworten
Doch, ihr habt den beauftragt! Sogar mit Unterschrift!
"die Erklärung haben wir unterschrieben"
"Die Stadt X wird gebeten gebeten, umgehend für einen Kaufvertragsentwurf, die vertragsrelevanten Daten an folgenden Notar zu senden: Name Notar". Da wir keinen Notar hatten hat der Stadt-Sachbearbeiten einen Notar vor Ort im Gespräch vorgeschlagen. Wir haben uns dann darauf verständigt, dass wir diesen Notar in die Erklärung aufnehmen."
cleverde
Ihr seid zweifellos Notarkosten pflichtig, wie bereits alarm 67 ausführte.
Für mich ist es immer wieder unverständlich, warum der Kaufinteressent in allen Vorgesprächen nicht eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er Kosten für den Vertragsentwurf nicht übernimmt.
Bin anderer Überzeugung. Ein kostenloser Muster-Kaufvertrag gehört zu den Vorprüfungsunterlagen. Die Erteilung dürfte gerade bei der Vielzahl anstehender Verträge (der Stadt) kein Verkaufs-Hindernis sein.
Das wäre sinnvoll, da hast du Recht. Wird hier aber wohl von der Stadt anders gehandelt. Die Eigennutzer Klausel war aber sher sicher bereits kommuniziert und nachlesbar.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. In der Erklärung steht jedoch, wir den Notar beauftragen werden. Das haben wir nicht gemacht! Die Stadt hat nur die Infos an den Notar versandt. Meines Erachtens hätten wir vor dem Tätigwerden des Notars ihn doch schriftlich beauftragen müssen, damit eine Rechtsgrundlage zwischen uns besteht. Oder?
Sorry, was ist hieran NICHT zu verstehen:
"Der o.g. Interessent beauftragt auch den Notar. Die Stadt X wird gebeten gebeten, umgehend für einen Kaufvertragsentwurf, die vertragsrelevanten Daten an folgenden Notar zu senden"
Durch die unterschriebene Erklärung habt ihr die Stadt beauftragt, in eurem Namen (Vollmacht) alles abzugeben/einzuleiten.
Naja, wer das zum Ausdruck bringt ist sofort weg von der Liste der potentiellen Käufer. Die Nachfrage ist aktuell ja viel höher als das Angebot. Hier im Süden von D kommen bei so einem Neubaugebiet vermutlich zwischen 5 und teilweise sicher mehr als 50 Interessenten auf einen Bauplatz