Wohnungsgeberbestätigung nach Immobilienkauf?
Hallo Zusammen,
ich habe im Juli den Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung unterschrieben, die Kaufpreiszahlung hat auch bereits stattgefunden. Nun möchte ich in 3 Wochen gerne einziehen, jedoch bin ich im Grundbuch noch nicht als Eigentümerin eingetragen.
Meine Frage ist nun, darf ich die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausfüllen oder muss das der aktuelle Eigentümer noch tun?
2 Antworten
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Du füllst GAR KEINE Wohnungsgeberbescheinigung aus. In NRW beispielsweise fordert das Meldeamt einen Nachweis in Form des Grundbuchauszugs oder des Kaufvertrages oder am einfachsten den Nachweis über Zahlung der Grunderwerbsteuer.
Du bist erst Eigentümer wenn du im Grundbuch eingetragen bist, vorher kannst du leider nichts machen.