Warum Wegerecht nach Eintrag ins Grundbuch auch noch ins Baulastenverzeichnis?
Ich verstehe es nicht. Ich habe ein Grundstück in zweiter Reihe verkauft. Das Wegerecht ist ins Grundbuch eingetragen. Das Bauamt verlangt nun zur Bebauung auch noch die Eintragung ins Baulastenverzeichnis. Korrekt? Denn das ist problematisch weil der Eigentümer zustimmen muss und der will nicht, Aber Wegerecht ist doch Wegerecht? Das Bauamt will keine Baugenehmigung erteilen, wenn das nicht erfolgt.
4 Antworten
Hierfür muss man zwischen dinglicher Belastung (hier das Wegerecht im Grundbuch) und öffentlich-rechtlicher Verpflicht (hier die Baulast) unterscheiden. Die dingliche Belastung wirkt gegenüber dem Rechteinhaber des Wegerechts. Diese könnte aber bspw. durch Mitwirkung des Berechtigten gelöscht werden. Das hätte zur Folge, dass das Grundstück in zweiter Reihe nicht mehr gesichert zu erreichen ist.
Da dies aber für eine Bebauung Voraussetzung ist, möchte das Bauamt dies durch die öffentlich-rechtliche Baulast sicherstellen. Hierbei wird eben nicht gegenüber dem Eigentümer des anderen Grundstücks, sondern gegenüber der Baubehörde (= der Allgemeinheit) die Verpflichtung übernommen, das Wegerecht sicherzustellen. Dann ist auch die Löschung durch Zusammenarbeit der beiden Eigentümer ausgeschlossen.
Der Notar ist hierfür nicht zuständig, das läuft über einen Antrag bei der Baubehörde. Den genauen Ablauf kann man dort sicherlich erläutern.
Wieso dies bei anderen Grundstücken nicht gefordert wird, kann hier ohne nähere Kenntnis der Verhältnisse nicht gemacht werden. Evtl. ist dort die Erschließung anderweitig gesichtert.
Dein Nachbar ist verpflichtet das Wegerecht auf die Baulast zu erweitern. Notfalls klagt man das ein. Aber nur wenn die Baulast das selbe beinhaltet wie das Wegerecht
Aus einen Wegerecht für eine Wiese wird keine Baulast für ein Hochhaus
Die Zustimmung zur Baulast kannst du, falls du ein Wegerecht hast einklagen.
https://www.nachbarschaftsstreit.de/forum/viewtopic.php?f=4&t=580
ist kein Problem, kann aber dauern
Das Bauamt will auch wenn du und der andere das Wegerecht löschen lassen eine Erschließung des Grundstücks sichern. Sonst kommt der nächste und meckert weil es keine Erschließung gibt.
Dem Nachbar mal Urteile zeigen und erklären das es nur teurer wird.
Und nur zur Ergänzung: Die Baulast ist bei den Bundesländern offenbar nicht einheitlich geregelt, wenn ich mir diesen Link ansehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Baulast
Super! Erledigt das der Notar oder wie geht das? Wie kommt es, das das Bauamt dasnur bei einem Grundstück erwartet und bei den anderen, die auch dort liegen, nicht?