Kann jemand, der in der Türkei lebt und wohnt, aber nie in Deutschland war, in Deutschland eine Immobilie erwerben?
7 Antworten
Natürlich kann er das.
Es kursieren Gerüchte, dass der Verkauf der Immobilie nur wieder an Türken erfolgen darf. Bodenloser Quatsch!
Es geht hier um das Gegenseitigkeitsprinzip. Also würde im Grundbuch jemand mit türkischer Anschrift stehen. Genau so, wie ein Deutscher in der Türkei dort im Grundbuch stehen würde.
Hallo annamarie86,
gerne beantworte ich Deine Frage in Bezug auf die Möglichkeit einer Finanzierung.
Mir sind keine Banken bekannt, die eine Finanzierung einer deutschen Immobilie anbieten, wenn der Darlehensnehmer nicht in der EU lebt und auch keine EU-Staatsangehörigkeit besitzt.
Hintergrund ist, dass die Banken im Falle der Nichtzahlung der Raten kaum Möglichkeiten haben, außerhalb der EU auf das Vermögen oder Einkommen des Darlehensnehmers zuzugreifen.
Viele Grüße
Christina
Interhyp AG
In Deutschland sind vor dem Gesetz alle gleich, außerdem haben wir freien Kapitalverkehr.
Wenn die Person also mit einem Touristenvisum einreist und sich hier eine Immobilie kauft, dann wird die auch auf seinem Namen im Grundbuch eingetragen.
Wenn er eine Finanzierung benötigt, müsste er eine türkische Bank oder eine andere Möglichkeit nutzen.
Wenn er die Immobilie vermietet hat er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, mit denen er der beschränkten Steuerpflicht unterliegt.
Nein, das war nur die Eventualität "wenn vermietet werden soll, dann......"
Natürlich kann die Person auch kaufen und leer stehen lassen, oder immer im Urlaub kommen.
Ja, das geht. Aber da beim Kauf ein deutscher Notar eingeschaltet werden muss, wäre es sinnvoll, die nötigen Anforderungen (Ausweispflicht, Vertretungsvollmacht etc.) an den Käufer mit einem Notar vorzubesprechen. Das kannst Du schon mal machen, annamaria86.
Hier noch ein Hinweis im Bild , wie man Details zur Frage hinzufügt.
Danke für deine Antwort. Ja ich bin Neu auf dieser Seite, aber trotzdem danke.
Annamarie:
Deine Frage ist bereits mehrmals beantwortet worden.Vielleicht interessiert doch die Fremdfinanzierung eines Teils der Gestehungskosten (Kaufpreis und Erwerbskosten); ein "bisschen Geld" allein dürfte für das Vorhaben vermutlich nicht ausreichen.
Hat der im Ausland wohnende Objekteigentümer vor, seine inländische Immobilie mit einer Hypothek oder Grundschuld eines inländischen Instituts zu beleihen, wird darlehensgeberseits die Bestimmung eines im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten verlangt. An ihn gehen dann alle Mitteilungen wie: Kontostandsnachrichten, Mahnungen, Kündigung, Zustellungen der Schuldurkunde, Beschlüsse über Anordnung oder Beitritt zur Zwangsversteigerung etc.
Danke schön für deine Antwort. Wie wir wissen ist ja Türkei nicht in der EU. Er wohnt nicht hier und wie würde dann die Eintragung ins Grundbuch sein?