Bank überweist nicht für Immobilie?

5 Antworten

Die Grundschuld ist doch vermutlich über einen Notar eigetragen worden, oder ist es eine schon bestehende Grundschuld die abgetreten wurde?

Was Euch blüht, wenn Ihr nicht zahlt:

- Verzugszinsen

- Schadenersatz

- Rücktritt vom Vertrag

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

Dave123321 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 09:57

Und ja, die Grundschuld ist über einen Notar neu eingetragen

wfwbinder  16.03.2017, 13:45
@Dave123321

Schwer zu sagen, weil ich nicht daneben gesessen habe.

Man hätte in so einem Fall die 'Zahlung über Notaranderkonto machen können, mit der Bestätigung, des Notars, dass die Grundschuld eingetragen wird. Dann zahlt die Bank eventuell, ohne das die Eintragung schon erfolgt ist. So machen wir es jedenfalls in den Fällen, in denen unsere Kanzlei betreut.

Die Frage des Rücktritts, hängt auch vom Inhalt des Vertrages ab.

Ich befürchte Ihr habt Euch in dieser Sache vorher keinen Rat geholt.

Dave123321 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 09:43

Schonmal Danke für die Antwort. 

Aber der Fehler liegt ja nicht bei uns, Könnten wir den Schadensersatz/Zinsen etc vom Verursacher (Bank oder Amtsgericht) selbst wieder einfordern? 

Kann der Verkäufer sofort zurücktreten?

Grundschuldbrief?! Das ist aber eine reichlich veraltete Form der Grundbuchabsicherung. Normalerweise werden Grundschulden brieflos eingetragen.

Der Notar hat die Möglichkeit eine sog. "notarielle Rangbescheinigung" auszustellen (wobei ich gerade nicht weiß, ob und wie das bei Ausstellung eines Grundschuldbriefes machbar ist => Notar fragen!). Diese Rangbescheinigung akzeptieren Banken in der Regel als Sicherheit (um es mal vereinfacht auszudrücken).

 

Schuld bist du selber. Es wäre ja ein leitest zu prüfen ob alles klappt. Du hast DEINEN Notar beauftrag das zu erledigen. Also tritt DEINEM Notar auf die Füsse. Der wird dann entsprechend vorgehen. Du haftest gegenüber den Verkäufer, das DU 14 Tage ausgemacht hast. Da DU weder mit dem Notar noch mit dem Amtsgericht 14 Tage ausgemacht hast, kannst du die nicht haftbar machen.

"Sachbearbeiter in Urlaub" darf kein Argument sein. Wenn er von einer Dampfwalze überfahren wird, bricht der örtliche Immobilienmarkt zusammen, oder?

Hast du dich schon mit dem verbriefenden Notar in Verbindung gesetzt? Nur weil der Bank was fehlt, muss das nicht vom Amt an sie geschickt worden sein. Es kann sich also um eine Buchgrundschuld handeln.

Die Konsequenzen verspäteter Zahlung stehen im notariellen Kaufvertrag und zwar seid ihr nicht Schuld am Verzug, der Verkäufer aber auch nicht. In Verzug kommt man da in der Regel ohne Mahnung, der Schaden sollte aber übersichtlich sein.

Erfahrungsgemäß liegt der schwarze Peter bei einem Mitarbeiter der Bank. Wenn dem die Fälligkeit mitgeteilt wird und ihm die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen, hat er sie anzufordern!

Der Notar sollte dir erst mal weiterhelfen können.

Dave:

Welche Verzugsfolgen greifen, kannst du aus dem Kaufvertrag entnehmen.

Die Bank macht die Auszahlung des Darlehens u. a. von der rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld und in deinem Fall auch von  der Erteilung des Grundbschuldbriefes abhängig.

Ist der Grundschuldeintrag im Grundbuch überhaupt erfolgt und liegt dem Notar eine enstprechende Grundbuchnachricht vor?

An wen war gemäß notarieller Grundschuldbestellungsurkunde der Grundschuldbrief auszuhändigen, an den Notar oder an die Bank?

Auch wenn der zuständige  Grundbuchbeamte abwesend ist, muß es doch jedem anderen Angestellten des Grundbuchamts ohne weiteres in kürzester Zeit möglich sein, zu ermitteln, ob ein Grundschuldbrief überhaupt gebildet und an wen er erteilt wurde.

Die Grundakten kann auch der Notar einsehen.


Dave123321 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 10:38

Ja Grundbucheintragung ist erfolgt. 

Grundschuldbrief sollte an die Bank gehen. 

Franzl0503  16.03.2017, 12:51
@Dave123321

Es gibt vier Möglichkeiten:

1. Ein  Grundschuldbrief wurde vom Grundbuchamt versehentlich überhaupt nicht gebildet. Überlicherweise verlangen die Gläubiger nämlich eine      B   u  c  h  grundschuld.

2. Der Grundschuldbrief wurde nicht versandt oder ist auf dem Postwege abhanden gekommen.

3. Er ist bei der Bank verlegt worden.

Erfahrungsgemäß dürfte 1) am wahrscheinlichsten sein. Das läßt sich aber relativ schnell ermitteln.