Bank überweist nicht für Immobilie?
Hallo, wir haben gerade eine Immobilie gekauft und einen Teil über die Bank finanziert. Das Zahlungsziel ist vor zwei (!) Wochen gewesen. Dass das Geld nicht eingegangen ist, erfuhren wir auch erst vom Verkäufer und erst nach mehrmaligen hin und her telefonieren, konnten wir raus finden woran es lag.
Unser Teil wurde korrekt überwiesen aber von Seiten der Bank wurde nichts überwiesen, da der Bank der Grundschuldbief fehlt, ohne den Sie nicht bezahlen. Keiner (Weder Amtsgericht noch Bank) kann uns sagen wo dieser Grundschuldbrief ist und ob er überhaut schon abgeschickt wurde da der zuständige Sachbearbeiter bei Gericht im Urlaub ist. Der Verkäufer ist natürlich jetzt sehr sauer auf uns und verlangt das Geld bis morgen auf seinem Konto.
-Was kann uns jetzt blühen, obwohl wir selbst nichts dafür können?
-Wer muss für die Verzugszinsen aufkommen und könnte der Verkäufer jetzt schlimmstenfalls vom Vertrag zurück treten?
5 Antworten
Die Grundschuld ist doch vermutlich über einen Notar eigetragen worden, oder ist es eine schon bestehende Grundschuld die abgetreten wurde?
Was Euch blüht, wenn Ihr nicht zahlt:
- Verzugszinsen
- Schadenersatz
- Rücktritt vom Vertrag
Schwer zu sagen, weil ich nicht daneben gesessen habe.
Man hätte in so einem Fall die 'Zahlung über Notaranderkonto machen können, mit der Bestätigung, des Notars, dass die Grundschuld eingetragen wird. Dann zahlt die Bank eventuell, ohne das die Eintragung schon erfolgt ist. So machen wir es jedenfalls in den Fällen, in denen unsere Kanzlei betreut.
Die Frage des Rücktritts, hängt auch vom Inhalt des Vertrages ab.
Ich befürchte Ihr habt Euch in dieser Sache vorher keinen Rat geholt.
Schonmal Danke für die Antwort.
Aber der Fehler liegt ja nicht bei uns, Könnten wir den Schadensersatz/Zinsen etc vom Verursacher (Bank oder Amtsgericht) selbst wieder einfordern?
Kann der Verkäufer sofort zurücktreten?
Grundschuldbrief?! Das ist aber eine reichlich veraltete Form der Grundbuchabsicherung. Normalerweise werden Grundschulden brieflos eingetragen.
Der Notar hat die Möglichkeit eine sog. "notarielle Rangbescheinigung" auszustellen (wobei ich gerade nicht weiß, ob und wie das bei Ausstellung eines Grundschuldbriefes machbar ist => Notar fragen!). Diese Rangbescheinigung akzeptieren Banken in der Regel als Sicherheit (um es mal vereinfacht auszudrücken).
Schuld bist du selber. Es wäre ja ein leitest zu prüfen ob alles klappt. Du hast DEINEN Notar beauftrag das zu erledigen. Also tritt DEINEM Notar auf die Füsse. Der wird dann entsprechend vorgehen. Du haftest gegenüber den Verkäufer, das DU 14 Tage ausgemacht hast. Da DU weder mit dem Notar noch mit dem Amtsgericht 14 Tage ausgemacht hast, kannst du die nicht haftbar machen.
"Sachbearbeiter in Urlaub" darf kein Argument sein. Wenn er von einer Dampfwalze überfahren wird, bricht der örtliche Immobilienmarkt zusammen, oder?
Hast du dich schon mit dem verbriefenden Notar in Verbindung gesetzt? Nur weil der Bank was fehlt, muss das nicht vom Amt an sie geschickt worden sein. Es kann sich also um eine Buchgrundschuld handeln.
Die Konsequenzen verspäteter Zahlung stehen im notariellen Kaufvertrag und zwar seid ihr nicht Schuld am Verzug, der Verkäufer aber auch nicht. In Verzug kommt man da in der Regel ohne Mahnung, der Schaden sollte aber übersichtlich sein.
Erfahrungsgemäß liegt der schwarze Peter bei einem Mitarbeiter der Bank. Wenn dem die Fälligkeit mitgeteilt wird und ihm die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen, hat er sie anzufordern!
Der Notar sollte dir erst mal weiterhelfen können.
Dave:
Welche Verzugsfolgen greifen, kannst du aus dem Kaufvertrag entnehmen.
Die Bank macht die Auszahlung des Darlehens u. a. von der rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld und in deinem Fall auch von der Erteilung des Grundbschuldbriefes abhängig.
Ist der Grundschuldeintrag im Grundbuch überhaupt erfolgt und liegt dem Notar eine enstprechende Grundbuchnachricht vor?
An wen war gemäß notarieller Grundschuldbestellungsurkunde der Grundschuldbrief auszuhändigen, an den Notar oder an die Bank?
Auch wenn der zuständige Grundbuchbeamte abwesend ist, muß es doch jedem anderen Angestellten des Grundbuchamts ohne weiteres in kürzester Zeit möglich sein, zu ermitteln, ob ein Grundschuldbrief überhaupt gebildet und an wen er erteilt wurde.
Die Grundakten kann auch der Notar einsehen.
Ja Grundbucheintragung ist erfolgt.
Grundschuldbrief sollte an die Bank gehen.
Es gibt vier Möglichkeiten:
1. Ein Grundschuldbrief wurde vom Grundbuchamt versehentlich überhaupt nicht gebildet. Überlicherweise verlangen die Gläubiger nämlich eine B u c h grundschuld.
2. Der Grundschuldbrief wurde nicht versandt oder ist auf dem Postwege abhanden gekommen.
3. Er ist bei der Bank verlegt worden.
Erfahrungsgemäß dürfte 1) am wahrscheinlichsten sein. Das läßt sich aber relativ schnell ermitteln.
Und ja, die Grundschuld ist über einen Notar neu eingetragen