Ich möchte mein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf meine Tochter überschreiben(Schenkung).Da sich die Notarkosten nach dem Wert des Hauses richten,wie berechnet der Notar diesen Wert?Muß ein Gutachter eingeschaltet werden,oder reicht meine Wertangabe (Schätzung) aus?Wird ein Darlehen von der Bank(eingetragene Hypothek) ,das noch nicht bezahlt ist ,vom Wert abgezogen?