Handelt es sich bei Bereitstellungszinsen um Sollzinsen?

4 Antworten

Bereitstellungszinsen sind schon eine Art von Sollzinsen. Denn wäre der Betrag abgerufen worden, so würde die Bank Zinsen verdienen. 

So bekommen sie Zinsen für nicht abgerufenes Geld, über dass sie aber nicht verfügen können, weil es ja bereitgestellt und somit blockiert ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

...merkwürdig....normalerweise setzt die Tilgung bei Annuitätendarlehen erst nach vollständiger Auszahlung des Darlehensbetrages ein...die Konstellation, dass Bereitstellungszinsen zu einer Verschiebung beim Zins- und Tilgungsanteil führen, ist somit nicht möglich...scheint ein sehr merkwürdiger Darlehensvertrag zu sein...


Schnubbel10 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 12:50

Handelt sich dabei um einen vor nicht allzu langer Zeit bei einem großen deutschen (roten S-)Institut abgeschlossenen Vertrag. Welche rechtliche Handhabe hätte ich denn, hier mit der Bank in weitere Gespräche zu treten?


"Leider gibt es dazu keinerlei Regelungen im Vertrag."

Ich frage mich daher, welche Vertragsgrundlage denn die Bank für die Bereitstellungszinsen nennt bzw. hat.

Es ist üblich, für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge (also bei einer
festgelegten Kreditsumme) nach einer gewissen kostenlosen Zeit (idR
individuell je nach Bank und Kredittyp 3 bis 9 Monate)
Bereitstellungszinsen zu berechnen. Die Höhe und Zahlungsfälligkeit der
Bereitstellungszinsen kann sehr geregelt unterschiedlich sein. Manchmal
wird auch die Bezeichung Bereitstellungsprovision verwendet.

Bei Bereitstellungszinsen handelt es sich m. E. nicht um Sollzinsen, denn der nichtausgezahlte Kreditbetrag ist ja noch nicht im Risiko für die Bank.





LittleArrow  18.06.2016, 15:31

Welche Vertragsgrundlage hat Dir die Bank für die Verrechnung der Bereitstellungszinsen genannt?

Warum steht in der Frage nichts von einem Immobilienkredit? Der müßte notariell vereinbart worden sein und alle Regelungen vollständig enthalten, auch zur Bereitstellungsprovision.

Eine Frage wird nicht beantwortet:: Bereitstellungszinsen werden ja nur für nicht abgerufene Darlehensbeträge berechnet. Warum rufst du nicht den restlichen Darlehensbetrag ab ?? Wenn du Sondertilgungen vereinbart hast, dann zahle anschließend den Betrag wieder auf das Darlehenskonto ein .


Schnubbel10 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 13:49

Handelt sich um einen Neubau. Der Abruf erfolgt nach Bautenstand.

JoachimWalter  18.06.2016, 13:54
@Schnubbel10

Was ist denn das für ein seltsamer Darlehensvertrag, bei dem die Tilgung bereits einsetzt bevor das Haus fertig ist. Normalerweise gewähren seriöse Banken Tilgungsfreiheit bis das Haus fertig ist oder sogar noch länger :   bei mir bis zu 5 Jahre.

Schnubbel10 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 12:55
@JoachimWalter

War von mir so gewünscht. Aber ist ja hier nun auch nicht das Thema. Würde gerne weiterhin wissen ob es rechtlich in Ordnung ist, dass die Bereitstellungszinsen von der Tilgungssumme abgezwackt werden.