Handelt es sich bei Bereitstellungszinsen um Sollzinsen?
Bisher war es so, dass von der monatlich festgelegten Rate von sagen wir mal 1.000 EUR monatlich Sollzinsen (z. B. 100 EUR) abgezogen und der Rest (z. B. 900 EUR) zur Tilgung verwendet wurde. Da nun meine bereitstellungsfreie Zeit abgelaufen ist, werden nun zusätzlich monatlich Bereitstellungszinsen (z. B. 200 EUR) fällig.
Meine Bank behauptet nun, dass diese zwingend innerhalb der monatlichen Rate von 1.000 EUR abgedeckt weden müssen, da es sich bei Bereitstellungszinsen um Sollzinsen handelt. Somit werden nun ausschließlich noch 700 EUR zur Tilgung verwendet.
Leider gibt es dazu keinerlei Regelungen im Vertrag. Ich hätte mir gewünscht, dass die Bereistellungszinsen on-top berechnet werden. Also quasi Abbuchung von 1.200 EUR, 100 EUR Sollzinsen und 200 Bereitstellungszinsen.
Hat hiermit jemand Erfahrungen, ob dies rechtens ist?
4 Antworten
Bereitstellungszinsen sind schon eine Art von Sollzinsen. Denn wäre der Betrag abgerufen worden, so würde die Bank Zinsen verdienen.
So bekommen sie Zinsen für nicht abgerufenes Geld, über dass sie aber nicht verfügen können, weil es ja bereitgestellt und somit blockiert ist.
...merkwürdig....normalerweise setzt die Tilgung bei Annuitätendarlehen erst nach vollständiger Auszahlung des Darlehensbetrages ein...die Konstellation, dass Bereitstellungszinsen zu einer Verschiebung beim Zins- und Tilgungsanteil führen, ist somit nicht möglich...scheint ein sehr merkwürdiger Darlehensvertrag zu sein...
Handelt sich dabei um einen vor nicht allzu langer Zeit bei einem großen deutschen (roten S-)Institut abgeschlossenen Vertrag. Welche rechtliche Handhabe hätte ich denn, hier mit der Bank in weitere Gespräche zu treten?
"Leider gibt es dazu keinerlei Regelungen im Vertrag."
Ich frage mich daher, welche Vertragsgrundlage denn die Bank für die Bereitstellungszinsen nennt bzw. hat.
Es ist üblich, für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge (also bei einer
festgelegten Kreditsumme) nach einer gewissen kostenlosen Zeit (idR
individuell je nach Bank und Kredittyp 3 bis 9 Monate)
Bereitstellungszinsen zu berechnen. Die Höhe und Zahlungsfälligkeit der
Bereitstellungszinsen kann sehr geregelt unterschiedlich sein. Manchmal
wird auch die Bezeichung Bereitstellungsprovision verwendet.
Bei Bereitstellungszinsen handelt es sich m. E. nicht um Sollzinsen, denn der nichtausgezahlte Kreditbetrag ist ja noch nicht im Risiko für die Bank.
Welche Vertragsgrundlage hat Dir die Bank für die Verrechnung der Bereitstellungszinsen genannt?
Warum steht in der Frage nichts von einem Immobilienkredit? Der müßte notariell vereinbart worden sein und alle Regelungen vollständig enthalten, auch zur Bereitstellungsprovision.
Eine Frage wird nicht beantwortet:: Bereitstellungszinsen werden ja nur für nicht abgerufene Darlehensbeträge berechnet. Warum rufst du nicht den restlichen Darlehensbetrag ab ?? Wenn du Sondertilgungen vereinbart hast, dann zahle anschließend den Betrag wieder auf das Darlehenskonto ein .
Was ist denn das für ein seltsamer Darlehensvertrag, bei dem die Tilgung bereits einsetzt bevor das Haus fertig ist. Normalerweise gewähren seriöse Banken Tilgungsfreiheit bis das Haus fertig ist oder sogar noch länger : bei mir bis zu 5 Jahre.
War von mir so gewünscht. Aber ist ja hier nun auch nicht das Thema. Würde gerne weiterhin wissen ob es rechtlich in Ordnung ist, dass die Bereitstellungszinsen von der Tilgungssumme abgezwackt werden.
Handelt sich um einen Neubau. Der Abruf erfolgt nach Bautenstand.