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Entschädigung: kaputter Whirlpool im Ferienhaus

Hallo,

wir waren Ende Mai in Norwegen. Wir haben unser Ferienhaus via Internet mit bestimmten Kriterien rausgesucht, wie z.B. Sauna, schöner Ausblick, Kamin und Whirlpool.

Samstag (25.05) sind wir sehr spät erst angekommen (gegen 21 Uhr) und sind gleich etwas später schon schlafen gegangen. Am Sonntag, eher ungewöhnlich für Norwegen, war es sehr warm. So warm, dass man es kaum in der Sonne aushalten konnte, da war an Sauna, Kamin, oder Whirlpool nicht zu denken!

Montag(27.05) Abend haben wir endlich den Whirlpool ausprobieren wollen und mussten feststellen, dass der Pool kaputt war. Wir haben gleich versucht die Zuständige vor Ort zu erreichen, um das zu berichten, aber leider ohne Erfolg. Am nächsten Tag hat sie sich dann endlich späten Nachmittags gemeldet und zugesichert, dass wir dafür entschädigt werden.

In Deutschland wieder angekommen, hat sich keiner bei uns gemeldet, also schrieb ich via Mail am 03.06 den Reiseveranstalter an und bekam erst folgenden Tag eine Antwort, dass der Zuständige selber in Norwegen ist und sich meldet, sobald er wieder in Deutschland ist, das war am 10.06 der Fall, da hat uns der zuständige Herr per Mail zurück geschrieben. Heute ist der 21.06 und wir schreiben uns immer noch, da der Veranstalter sich der Sache entziehen will.

Er meinte, dass wir uns zu spät wegen dem Whirlpool gemeldet hätten, wir hätten es gleich am ersten Tag berichten sollen.

Die Frage ist, was uns nach solchem Mangel an Erstattung zusteht und wie wir am besten verfahren sollten.

Ich bedanke mich für die Antwort.

Haftung, Immobilien, Schadensersatz, Ferienhaus

Haus nicht versichert, Maklerin hat uns das verschwiegen! Darf sie das???

Wir haben im Nov. 2009 einen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben. Wir fragten die Maklerin ( von der LBS), ob alle Unterlagen vollständig wären, was sie mit ja beantwortet hatte. Im Dez. 2009 besprachen wir mit der Finanzberaterin ( auch LBS) die Einzelheiten der Finanzierung und fragten nach der Gebäudeversicherung, die uns noch nicht vorlag! Sie meinte nur, dass regelt die Maklerin. Es tat sich nichts. Die Finanzberaterin sprach mit der Sparkasse über unsere Finanzierung, alles kein Problem, Bank gab uns grünes Licht; Gebäudeversicherung lag immer noch nicht vor. Da die Maklerin wohl nicht in der Lage war, sich die Gebäudeversicherung vorlegenzulassen, recherchierte ich selbst. Der eine Verkäufer (Vater steht unter Vormuntschaft seiner Tochter) teilte durch seinen Anwalt mir mit, dass Haus wäre schon seit 1 1/2 nicht mehr versichert!!!! Der andere Verkäufer (Sohn, redet mit seinem Vater auch nicht mehr) hat aber im Kaufvertrag nicht erwähnt, dass es keine Versicherung gibt. Wir haben es geschafft ( wir haben es nun schon den April 2011), das mittlerweile alle Parteien einverstanden sind, dass der Kaufvertrag aufgehoben wird!! Meine Fragen lauten, muß die Maklerin sich nicht informieren, ob das Haus versichert ist, bevor sie es Kaufinteressenten zum Kauf anbietet? Bekomme ich meine Courtage wieder? Durfte die Bank grünes Licht für die Finanzierung geben?

Gebäudeversicherung, Immobilien, Recht

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