Kanalsanierung Kostenverteilung?
Bei einem Reihenhaus läuft das Abwasser in einem Kanal von Haus 3 zu 2 und dann bei Haus 1 über einen Revisionsschacht in den öffentlichen Kanal. 3 und 2 benutzen also den Kanal von 1 zu je einem Drittel. Frage: Müssen sich 3 und 2 an der notwendigen Sanierung bei 1 finanziell beteiligen? Bei 1 steht im Grundbuch "... Abwässerabauf ... Duldungsrecht für die jeweiligen Eigentümer der Grunstücke ... im Gleichrang unter sich."
2 Antworten
Stell dir die Frage doch mal aus Sicht des Hauseigentümers Haus 1.
Aus dem Duldungsrecht läßt sich doch keine Vollkostenübernahme durch Haus 1 ableiten.
M.E. sollten sich schon aus logischen Erwägungen die Hauseigentümer die Sanierungskosten teilen.
Langsam auseinanderklamüsern.
1. Es zahlt der Eigentumer des Kanals
2. Hat jemand eine Grunddienstbarkeit, evtl. dieser anteilig der Nutzung
Ohne mehr zu wissen wird es schwer. Für Grunddienstbarkeiten sieh mal bei www.nachbarschaftsstreit.de in Forum