Fällt der Erlös aus einer Immobilie durch Verkauf in die Zugewinngemeinschaft einer Ehe auch wenn die Immobilie vor der Ehe angeschafft wurde?
Ich bitte um Rat. Herr x besitzt seit 10 Jahren ein Einfamilienhaus. Die Immobilie hat zum Zeitpunkt der Eheschließung einen Verkehrswert von 200.000 Euro, Das offene Darlehen beträgt 100.000 Euro, Herr x ist alleiniger Darlehensnehmer und allein im Grundbuch eingetragen. Er heiratet Frau y die in das Haus einzieht. Nach sieben Jahren soll die Ehe nun geschieden werden, das Darlehen beträgt noch 72000 Euro Restschuld. Frau y zieht mit Kind aus, das Trennungsjahr beginnt. Herr x möchte das Haus nun für 200.000 Euro veräußern weil er allein nicht mehr darin leben möchte und den gesamten Kredit ablösen möchte um schuldenfrei zu sein und sich mit dem Rest etwas Neues auf zu bauen. Die Frage ist a) darf der Herr x das ohne Einwilligung seiner Frau überhaupt tun wenn es keine weiteren Vermögenswerte gibt und b) fließt der Erlös aus dem Verkauf in die Berechnung zum Zugewinn mit ein oder kann Herr x über den Erlös frei verfügen? c) sollte Herr x erst nach vollzogener Scheidung verkaufen? Danke für die Antworten
3 Antworten
Der Eigentümer eine Immobilien kann verkaufen was er will. Inwie weit man die gesparte Miete mit einerechnen muss, sollte man klären lassen. Denn das Eigenkapital von 100000 wurde ja "unverzinst" in die Immobilie eingebracht. Und beide Patner haben ja davon gezehrt
"unverzinst" in die Immobilie eingebracht
Eine etwas eigene Auffassung von Zugewinngemeinschaft. Wären die 100 000€ als Geldvermögen in die Ehe eingebracht worden, gehörten selbstverständlich die damit erwirtschafteten Zinsen in den Zugewinn.
Inwieweit der Verkauf einen Einfluss hat, kann ich nicht beantworten, aber...
Abgesehen von sonstigem liegt der Zugewinn des Herrn x bei 28000, denn um diesen Betrag haben sich seine Schulden verringert. Eine Änderung des Werts der Immobilie ist ja offensichtlich nicht eingetreten.
Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer kann frei entscheiden, ob und wann er die Immobilie verkauft. Der aktuelle Familienstand spielt dabei keine Rolle (der Ehegatte ist nicht zustimmungspflichtig). Der Verkaufserlös steht dabei erst einmal dem Verkäufer zur Verfügung. Ob von diesem Erlös dann im Rahmen der Scheidung ein Ausgleich zu zahlen ist, ist wieder ein anderes Thema.
Wie der mögliche Zugewinn (und eben der mögliche Ausgleich) ermittelt wird, würde ich von einem Fachanwalt prüfen lassen. Ich habe bei meinen Kunden die Erfahrung gemacht, dass es häufig auf kleinste Details ankommt.
Auf jeden Fall würde ich aber schon einmal einplanen, dass hier sicher ein ordentliches Wertgutachten erstellt werden muss, das den Immobilienwert zum Zeitpunkt der Eheschließung und möglicherweise auch zum Zeitpunkt des Verkaufes feststellt (auch hier gilt: Fachanwalt fragen!)