Makler - Exposé ändern - möglich?

3 Antworten

Der Verkäufer ist Eigentümer und kann die Bedingungen bestimmen.

Er kann also den Preis erhöhen, solange kein Kaufvertrag beurkundet wurde.

In wie weit der Makler ein Kündigungsrecht mit Ersatz der Aufwendungen hat, kann man nur beurteilen, wenn man den Vertrag kennt.

Grundsätzlich ist es aber so, dass er ja weiterhin die Chance auf einen Verkauf hat und wegen des gestiegenen Kaufpreise ausserdem die Aussicht auf mehr Provision.

Ziemlich widersprüchlich  der Sachverhalt: Denn, ein beauftragter Makler verkauft erst mal gar nichts, sondern er vermittelt den VERKAUF.  Ein guter Makler bewertet erst einmal das Verkaufsobjekt und findet einen realistischen Kaufpreis, mit Berücksichtigung auf Lage, Zustand, Ausstattung,Repa-Stau, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Baulasten, eventuell auch imVergleichswertverfahren etc., den er mit dem Verkäufer bespricht und erklärt.

Sollte nun einEigentümer einen Kaufpreis vorgeben,  so wird sich der Makler daran halten müssen, denn der Eigentümer hat diesbezüglich das Sagen über die Höhe die er bei seinem Verkauf erzielen möchte.

Da nun behauptet wurdees solle ein „schneller Verkauf“ werden, aber das Objekt erst im nächsten Jahrfrei ist, stellt sich die Frage was wurde eigentlich zwischen Makler undVerkäufer im Vorfeld der Vermarktung besprochen. Hier scheint es erheblicheUnstimmigkeiten zu geben.

Fakt ist: Der Verkäuferbestimmt und entscheidet über den Verkaufspreis seiner Immobilie.

In wieweit nun ein Nachbaroder Bekannter es zu hoch oder zu niedrig empfindet ist völlig uninteressant.

Wenn kein Kaufpreisgefunden wird, dann entscheiden Sie doch nach Gebot, auch möglich. Der Maklermuss sich auch danach richten und sein Vertrag,  der ja nun 12 Monate läuft, einhalten underfüllen. Ein guter Makler geht auch Kompromisse ein, die ja auch der Verkäufereingehen muss.

Denn der Markt wird esrichten………

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So lange der Verkauf des Hauses beim Notar nicht unterschrieben vorliegt, ist das Haus natürlich nicht verkauft.

D.h. mit anderen Worten, selbst dann, wenn man sich auf eine (zu niedrigen) Preis geeinigt hat, gilt der erst, wenn er beim Notar in den Kaufvertrag aufgenommen und von drei Seiten unterschrieben ist. Nämlich vom Verkäufer, vom Käufer und vom Notar.

Bis zu dem Moment kann der Verkäufer den Preis oder andere Konditionen immer ändern.


Sanzka67 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 15:37

Danke!

Kann der Makler angesichts der gewünschten Änderung den Vertrag auflösen und die Kosten seiner Arbeit dem Hauseigentümer abverlangen? 

RatsucherZYX  30.08.2016, 16:05
@Sanzka67

Ohne den Vertrag komplett gelesen zu haben, kann man diese Frage nicht beantworten.

Wenn er maßgeblich an der Preisfindung teilgenommen hat, trägt er eine gewisse Mitschuld an dem zu niedrig festgelegten Preis. Er wird es dann nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.

Wenn im Maklervertrag mehrere wichtige Einzelheiten nicht enthalten sind z.B. die Übernahme etc. würde ein Notar den Vertag so ohnehin nicht verfassen.