Wohnung verkauft - Grundsteuer noch zu bezahlen?
Hallo,
nach Verkauf einer Wohnung zum 01.04. wird bei mir die Grundsteuer immer noch quartalsweise vom Finanzamt abgebucht. Im Notarvertrag steht: "Öffentliche Abgaben und Lasten trägt bis zum Übergabetag der Verkäufer, ab diesem Zeitpunkt der Käufer."
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mir aufgrund dieser Formulierung die Grundsteuer für die letzten drei Quartale des Jahres vom Käufer erstatten lassen kann oder muss ich die Steuer bis zum 01.01. des nächsten Jahres noch tragen, wo dann der neue Eigentümer die Grundsteuer bezahlt?
Vielen Dank im voraus
2 Antworten
Hallo Kostonix,
ich kann die Antwort von wfwbinder bestätigen.
Dem Finanzamt schuldet man ganzjährig die Grundsteuer, auch wenn man nur am 1. Januar noch Eigentümer war.
Durch Eure Klausel im Notarvertrag kannst Du Dir das Geld vom neuen Eigentümer holen. Dieser Umstand müsste beim Abschluss des Notarvertrags allen Vertragspartnern klar gewesen sein.
Grundsätzlich schulet der die Grundsteuer, der am 01. 01. des Jahres der Grundstückseigentümer war.
Dies habt Ihr durch den Vertrag absolut korrekt ausgehebelt, denn wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit.
Du kannst das Geld vom Käufer zurück fordern.