Teil der Miete abarbeiten
Ich habe ein kleines Appartment in unserem Mehrfamilienhaus zu vermieten. Die Miete soll warm 300 € betragen. Davon sollen 150 € tatsächlich bezahlt und die restlichen 150 € in Form von 15 Stunden/Monat abgearbeitet werden (die Wohnung meiner bettlägrigen Mutter putzen). Wie müssen meine neue Mieterin und ich diesen Vertrag steuerlich behandeln?
Ein Ansatz wäre einen Mietvertrag über 300 € zu machen und die Mieterin mit einem 150 € Minijob anzumelden. Gibt es da eine einfachere Möglichkeit, wie dieser Deal legal umgesetzt werden kann?
5 Antworten
Es gibt noch eine andere Möglichkeit, die allerdings nicht so ganz legal ist.
Du beschäftigst diese Frau als eine Reinigungskraft für das Mehrfamilienhaus (der Frage nach zu urteilen sind es mehrere Wohnungen, die vermietet sind). Dann kannst Du die 150 Euro und die Sozialabgaben als Werbungskosten bei Deinen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ansetzen.
Richtig ist es natürlich die 300,- als Miete anzusetzen und die 150,- über die Knappschaft anzumelden.
Es vermeidet Ärger, auch wenn es 24 Euro im Monat kosten wird.
Natürlich kostet auch die Angabe der vollen Mieteinahmen von 300,- mtl. in der Anlagen V Steuern, aber es ist eben korrekt.
Wie man es sonst auf legale Weise machen könnte, dafür habe ich leider im Moment keine Idee.
Du bist Dir hoffentlich darüber im klaren, dass Dich der Minijob dann mehr als die 150 Euro kostet?! Hier die Aufschläge:
Hallo,
wäre evtl. folgendes machbar ? Vorausgesetzt die Mutter hat eine Pflegestufe und erhält Pflegegeld. Lies mal hier:
http://www.ratgeber-geld.de/pflegeversicherung/pflegegeld.html
So zahlt die Mieterin den regulären Mietpreis und erhält eine Art Aufwandsentschädigung aus dem Pflegegeld ( für die Hilfe im Haushalt ) von der bettlägerigen Mutti.
Nur so ne Idee, ob umsetzbar ? K.
Pflegestufe 3 ! ....Pflegegeld Kombinationsleistung !
Selbst organisierte Hilfen im Haushalt können sowohl Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder aber auch Freunde sein. K.
Die einfachste und kostengünstigste Lösung wäre nun, mietvertraglich 150 EUR Mietzins zu vereinbaren und die vereinbarten Mieterpflichten konkret zu erfassen, auch, dass der Mieter sie bei Krankheit oder Urlaubsabwesenheit schuldet (Stellung einer Vertretungskraft).
Genauso regelt man ja Winterdienstpflicht oder Hausmeistertätigkeiten mit (EG-)Mietern.
Dass man dem Mieter Abschluss einen Privathaftpflichtversicherung mit Gefälligkeitsschadensklausel bzw. private Unfallversicherung nahelegen sollte, steht auf einem anderen Blatt.
G imager761
Mein Mutter hat Pflegestufe III. Ich werde die Hinweise in dem Link mal durcharbeiten! Danke!