Ich habe mein Elternhaus zur Hälfte geerbt, Übernahme durch Auszahlung an meinen Bruder.

Das 1 Fam.Haus soll umgebaut/modernisiert werden auf 2 Wohnungen. Kosten ca. 20.000,- bis 30.000,- EUR. Wert des Hauses heute ca. 200.000,- EUR.

Kann ich die Renovierungs-, Modernisierungs-, Umbaukosten sofort absetzen oder zählt das zu den „Herstellkosten" (2% Afa)? Gilt im Erbfall die 15% Grenze? Oder gelten diese Regeln nicht im Erbfall und ich kann alles sofort absetzen??

Kann ich die Kosten nur mit der Miete verrechnen bzw. von dieser absetzen oder von meinem gesamt Jahreseinkommen? Ich werde im Jahr des Umbaus nur ca. Mieteinnahmen für 6 Monate haben, würde sich also nicht so richtig lohnen.MFG RM

Nachtrag: Ich habe mal beim Finanzamt angerufen. Dort habe ich die Auskunft bekommen, das die Regeln "Renovierungs-, Modernisierung- und Umbaukosten zählen zu Anschaffungskosten und dann Afa 2%" und 15% Grenze von AK bzw. HK in den ersten 3 Jahren für eine geerbte Immobilie nicht gelten!? Hier kann ich laut Auskunft Finanzamt alles sofort absetzen???