Ich verkaufe mein Haus auf Nießbrauch. Sollte der Käufer in Insolvenz gehen: wie gestaltet sich die Rückabwicklung?
2 Antworten
Ich bin wie @privatier der Ansicht, dass Dein Sachverhalt nicht passt. Der Nießbrauch an einer Sache kann nie den gleichen Wert haben, wie die Sache selbst (ausser irgendein konstruierter Fall).
Also ist der Verkauf gegen Einräumung eines Nießbrauchs nicht nachvollziehbar.
Ausserdem wo wäre in einem solchen Fall, wenn es ihn denn gäbe, das Problem?
Entweder Dein Nießbrauch steht an erster Stelle, dann würde bei einer Versteigerung der Ersteigerer vermutlich Deinen Nießbrauch ablösen wollen.
Oder Du stehst mit dem Nießbrauch nicht an erster Stelle, dann hast Du vermutlich verloren.
Was soll denn Verkauf "auf Nießbrauch" überhaupt bedeuten? Es dürfte wohl niemand geben der ein Haus kauft und dem Verkäufer zugleich einen Nießbrauch bestellt. Das würde doch den Sinn der Sache konterkarieren. So was gibt es nur bei Schenkungen.
Was genau ist also vereinbart?