Hallo zusammen, stecke etwas im Zwiespalt! Möchte einen Misstrauensantrag gegen den Hausverwalter stellen, da er Beschlüsse nicht ordnungsgemäß umsetzt, es ewig dauert und er vieles nicht so macht wie eigentlich besprochen. Er mauschelt zudem mit einem Eigentümer und erlässt diesem die Hausverwaltergebühr weil sie befreundet sind. Leider macht sonst keiner den Mund auf und ich steh dann immer als Buhmann da. Nun stellt sich mir die Frage muss ich es bevor die Einladungen zur Eigentümerversammlung zugestellt wird als Tagesordnungspunkt aufnehmen lassen oder kann ich es unter verschiedenes zur Sprache bringen und ist es dann überhaupt beschlussfähig? Damit die Eigentümerversammlung nicht noch weiter verschleppt wird möchte ich es eigentlich nicht machen und schließlich ist er dann vorgewarnt und verschleppt dann wieder die Eigentümerversammlung bis zum Jahresende.
Muss man einen Misstrauensantrag gegen den Hausverwalter vor der Einladung zur Eigentümerversammlung ankündigen damit er beschlussfähig ist?
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