Wie läuft die Steuerliche Behandlung eines Darlehens für vermietete Immobilien?

2 Antworten

Dieser Gedanke ist nicht neu:-) Aber jeder Steuerfachmann rät von derartiger Konstruktion ab, da sie einkommensteuerrechtlich nicht zu einem Werbungskostenabzug der Schuldzinsen führt.

Die Antwort von wfwbinder ist also goldrichtig!

Es wird ganz einfach geprüft, was Ihr mit dem aufgenommenen Darlehen bezahlt habt. Dort wird es zugerechnet und wenn dort Abzugsfähigkeit gegeben wäre, auch abgezogen.

Für Euch bedeutet es, kein Abzug der Kreditzinsen bei dem vermieteten Haus, sondern Zurechnung zum selbstbewohnten Haus und damit kein Abzug.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

MaxiMustermann 
Beitragsersteller
 09.07.2015, 15:30

Vielen Dank für die schnelle Antwort:

Würde das Finanzamt nicht anerkennen, dass das neue Darlehen das im alten Haus (A) gebundene Eigenkapital ersetzt und damit voll auf das vermietete Haus (A) anzurechnen ist?

wfwbinder  10.07.2015, 08:43
@MaxiMustermann

Nein. Auch die Idee klappt nicht.

So wie Du es beschreibst kann man nicht mehr sagen.

Fragt mal Euren Steuerberater, der kennt Eure Familienverhältnisse, Eigentumsverhätnisse, Einkommen, Alter, Kinder usw. Daraus könnten sich Lösungsmöglichkeiten ergeben.

Bei diesem Sachverhalt gibt es keine andere Auskunft, als die, die ich gab.