Ich bitte um Rat. Herr x besitzt seit 10 Jahren ein Einfamilienhaus. Die Immobilie hat zum Zeitpunkt der Eheschließung einen Verkehrswert von 200.000 Euro, Das offene Darlehen beträgt 100.000 Euro, Herr x ist alleiniger Darlehensnehmer und allein im Grundbuch eingetragen. Er heiratet Frau y die in das Haus einzieht. Nach sieben Jahren soll die Ehe nun geschieden werden, das Darlehen beträgt noch 72000 Euro Restschuld. Frau y zieht mit Kind aus, das Trennungsjahr beginnt. Herr x möchte das Haus nun für 200.000 Euro veräußern weil er allein nicht mehr darin leben möchte und den gesamten Kredit ablösen möchte um schuldenfrei zu sein und sich mit dem Rest etwas Neues auf zu bauen. Die Frage ist a) darf der Herr x das ohne Einwilligung seiner Frau überhaupt tun wenn es keine weiteren Vermögenswerte gibt und b) fließt der Erlös aus dem Verkauf in die Berechnung zum Zugewinn mit ein oder kann Herr x über den Erlös frei verfügen? c) sollte Herr x erst nach vollzogener Scheidung verkaufen? Danke für die Antworten
Fällt der Erlös aus einer Immobilie durch Verkauf in die Zugewinngemeinschaft einer Ehe auch wenn die Immobilie vor der Ehe angeschafft wurde?
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