Verjährungsfrist für rechtswidrige Bauten?

4 Antworten

Soweit ich das verstehe, hat der Nachbar nicht den vorgeschriebenen Grenzabstand eingehalten. Dazu gibt es Vorschriften. Die helfen im Streitfall.

Diese Vorschriften verhindern aber keine einvernehmliche Lösung des Problems unter Nachbarn.

Solche Vereinbarungen werden aber ins Grundbuch eingetragen, weil es den Wert und die Nutzung der Grundstücke beeinflussen und auch gültig bleiben, wenn das diese später mal den Besitzer wechseln.

Zur Eintragung ins Grundbuch bedarf es der Unterschriften der beteiligten Grundbesitzer und der notariellen Beurkundung.


Snooopy155  25.09.2017, 11:05

Lesen und verstehen ist auch eine Kunst. Die Grenzbebauung war offensichtlich zulässig. jedoch wurde das Gebäude 3 m länger gebaut als in der Genehmigung bewilligt. Nun möchte der Bauherr sich dies nachträglich genehmigen lassen.

Diese würde ich nicht geben, denn normalerweise werde Baupläne vorher zur Genehmigung eingereicht und ein zu langes Gebäude entsteht nicht aus Versehen - hier war Vorsatz am Werk.

Normalerweise sollte einer Grenzbebauung in diesem Bereich nichts im Wege stehen, dazu müßte man aber die örtlichen Bauvorschriften kennen.

Auf eine Verjährung würde ich mich hier ebenfalls nicht verlassen sondern einfach auf Einhaltung der Vorschriften drängen.

Impact  25.09.2017, 09:11

"Danke für Antworten bezüglich dieser Verjährungsfrist"

Du musst erst einmal zwischen
Nachbarrecht
Baurecht
Unterscheiden
Deinen Nachbarrechtlichen Ansprüche sind vermutlich lange Verjährt. Früher waren das mal 30 Jahre jetzt 3. Du bist also raus.

Das zweite ist das Baurecht, das ist Sache der Gemeinde. Die fordert erst einen Bauantrag, der dann eine Baulast braucht weil der Abstand fehlt. Die bekommt er nur von dir. Danach wird die Sache genemigt. Dein Grundstück verliert dabei kräftig an Wert, da es nicht bebaubar wäre. !!!!

Bekommt er Sie nicht wird der Bauantrag abgeleht. Es folgt ein Ordnungsgeld..... und dann meist nix. Eine Abrissverfügung wird selber erlassen.

Also würde ich, ohne Kohle zu bekommen , gar nix machen.


Schulstrasse 
Beitragsersteller
 03.10.2017, 23:20

Herzlichen Dank für die Antwort. Die Nachbarn haben wieder gestürmt,
das nachbarschaftliche Verhältnis sei gestört, wenn ich nicht die
Baulast unterschreibe. Per Mail habe ich geantwortet, dass ich ohne
einen eigenen Nutzen ganz sicher nichts unterschreibe.

Hier
zur Info: Ich kann doch nichts dafür, wenn die Nachbarn die Konsequenzen
tragen müssen und die 3 m zurückbauen müssen. Deswegen ist doch das
nachbarschaftliche Verhältnis nicht gestört, das sind doch nur
Drohungen. Ich werde diese Gedanken auf jeden Fall bei den Nachbarn
lassen. Die Familie hat 4 Kinder, die sollen doch glücklich und froh
sein 4 gesunde Kinder zu haben und sich nicht aufregen über etwas, was
sie selber verschuldet haben. Ich lasse mir den Wert meines Haus auf
jeden Fall nicht mindern durch eine Übername einer Baulast. Ich begreife
sowieso nicht, warum die Nachbarn keinen Grünstreifen haben und bei mir
2 m Grünstrefen ist, welcher nicht bebaubar ist. Gerecht wäre gewesen
je 1 m Grünstreifen bei den Nachbarn und mir. Bei andern Häusern auf dem
Quartierplan ist es so. Baugesuch kann ich keines einreichen ich will jetzt nicht bauen, es geht mir nur um den Wert des Hauses. Ich bin noch nicht dazu gekommen werde diese Woche der Baurechtsbehörde schreiben und die Aufhebung des Grünstreifens beantragen. Nur eine gegenseitige Baulast werde ich unterschrieben. Vielleicht verkaufe ich dieses Haus in 10 Jahren wieder, das weiss ich jetzt noch nicht ich bin 62jährig.  Spätestens mein Sohn wird es verkaufen, wenn er erben wird. Das Haus habe ich erst seit 1,5 Jahren und man sieht, dass die Nachbarn die 3 m zusätzlich verlängert haben, die Ziegel haben eine andere Farbe. Die Verlängerung ist später passiert als der Garagenbau.

Kennt ihr auch ungerechte Verteilung von Gemeinden mit Grünstreifen?

topbaugutachter  08.10.2017, 13:06
@Schulstrasse

Es wird nichts einbringen. Denn die illegale Bau wird wohl bleiben. Daher ist der Trops bereits gelutscht. Der Wert wird durch den Bau gemindert, und solange die Gemeinde den nicht abreissen lässt hat man eine "Baulast die eben nicht eingetragen ist".
Daher wäre es einfacher den Wertnachteil direkt zu monetarisieren. Ein Gutachter kann prüfen was das Wert ist und der Nachbar soll dann zahlen. Ich würde sagen "Wert eines Baulands"  minus "Wert einer Wiese" ist der Verlust.
Oder der Vorteil den er daurch hat teilen aus Preise des Anbaus - Kosten des Anbaus

Stur stellen bringt da wenig

"nicht ein Grünstreifen wäre, wo ich 2 m breit nichts bauen darf," Ja ist das so? Ich denke nicht. Es darf nur keine Bebauung mit dem Hauptzweck des Grundstücks erfolgen. Der Hauptzweck ist sicherlich Wohnbebauung. Also darf keine Wohnraum dort entstehen, kein Zimmer, keine Terasse, kein Balkon, kein Fitnessraum. Ein Gartengerätehaus, Abstellraum, Heizöllagerstätte oder eine Garage schon. Aber es müssen die Vorschriften für eine Grenzbebauung eingehalten werden, also die Gesamtlänge der Bebauung.

Sicherlich kannst Du Deine Zustimmung davon abhängig machen, ebenfalls einer Baulast zuzustimmen. Dann kannst Du, wann auch immer, ein längeres Gebäude oder mehrere kurze Gebäude oder Terasse dort errichten und der Nachbar muss dann zustimmen.

Aber frage dazu besser den Notar.

Die Notarkosten + Fahrtkosten zum Notar muss freilich der Nachbar übernehmen, der Deine Zustimmung will.