Spekulationssteuer bei Zusammenlegung?
Spekulationssteuer für Immobilien: Ich habe eine Eigentumswohnung seit 22 Jahren und möchte die Nachbarwohnung kaufen, einen Durchbruch machen, die Wohnungen zusammenlegen und dann die Gesamtwohnung verkaufen. Der Verkaufspreis für die alte Wohnung dürfte deutlich unter dem Anschaffungswert liegen, die neue neu erworbene Wohnung wird teuer verkauft, fällt auf diesen "neuen" Wohnungsanteil Spekulationssteuer an?
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