Nachträgliche Abtretungserklärung?

5 Antworten

Apolo:

Wohin der Kaufpreis  bei Fälligkeit fliessen soll, wurde im notariellen Kaufvertrag festgehalten.

Ist  der Kaufpreis ausschliesslich an den Verkäufer zu zahlen und nicht etwa an dessen Grundpfandrechtsgläubiger oder den Notar zwecks Ablösung nicht übernommener Grundstückslasten (Lastenfreistellung des Kaufobjekts),  kann nur der Verkäufer als Zahlungsempfänger die Zahlungsanweisung ändern, in dem er z.B. den Kaufpreis an seine Bank abtritt.

Hintergrund: Seine Bank möchte sichergehen, dass die als Eigenkapital deklarierte Kaufpreissumme auch tatsächlich in die Finanzierung fließt.

Was die Bank wünscht ist deine Bestätigung, dass du aufgrund der Abtretung des Verkäufers bei Kaufpreisfälligkeit 160.000,-- € nicht an den Verkäufer sondern an die Bank zahlst.

Daran vermag ich nichts auszusetzen. Dein Notar wird dir dies auch bestätigen.


Apollo12345 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 08:55

Ich hatte das so verstanden, dass der Notar nach Prüfung welche Bank welchen Betrag bekommt, dies dann meiner Bank mitteilt, so dass diese überweisen kann. Erklärt hat man mir das so, dass dem Kreditnehmer heutzutage nicjt mehr das Geld ausgezahlt bekommt (könnte damit ja dann erstmal ne Weltreise machen und ein schickes Auto holen), sondern die Kreditbank dieses Geld auf die entsprechenden Banken aufteilt und überweise.

Franzl0503  12.10.2017, 11:30
@Apollo12345

Apollo:

Das von dir gekaufte Hausgrundstück ist also noch belastet.

Um die Lastenfreistellung zu erreichen, sind aus dem Kaufpreis vorweg die Gläubiger zu befriedigen, üblicherweise im Wege eines Notar-Treuhand-Abkommens.

Die Kaufpreiszahlung erfolgt dann auf Notar-Anderkonto. Der Notar löst die Gläubiger ab und darf danach über die ihm zu treuen Händen überlassenen Löschungsunterlagen verfügen.

Ein verbleibender Restkaufpreis steht dem Verkäufer zu, über ihn kann er verfügen, z. B. durch Abtretung an seine Bank.

Erst mal allen vielen Dank für Ihre Antworten. Habe heute mit dem Notar gesprochen. So, wie ich das Schreiben erhalten habe, sollen wir es nicht unterschreiben. An sich ist das mit der Abtretung in Ordnung, allerdings stehen in dem Schreiben zwei Dinge Drin, die nicht ok sind. Unter anderem dass die Bank erstrangig bedient wird, was falsch ist, denn erstrangig sind die Grundbuchgläubiger. Es wurde jetzt ein anderes Schreiben aufgesetzt, welches wir unterschreiben können. Nochmals vielen Dank an alle.

Wende dich an den Notar der soll das rechtsicher in den Kaufvertrag reinschreiben. Die Kosten trägt der VK. Deine Auslagen soll er ebenfalls ersetzen.

Ansonst mach nix, ohne weiteren Vorteil.

 

 

Die Abtretungserklärung besagt, dass der Verkäufer den Kaufpreis an die Bank abgetreten hat. Das dient, wie von Franzl0503 bereits richtig dargelegt der Sicherheit der Bank, dass der Kaufpreis nicht vom Verkäufer anderweitig verwendet wird. Um die Abtretungserklärung durchzusetzen, muss diese dem Zahlungspflichtigen (also dir als Käufer) zugesandet werden. Damit kannst du nur noch schuldbefreiend leisten, wenn du an die in der Abtretungserklärung hinterlegte Kontonummer zahlst und nicht an die ursprünglich im Vertrag angegebene.

Der Notar hat mir der Abtretung nichts zu tun, deshalb bekommst du das auch nicht von ihm zugestellt. Ich denke aber, er wird dir die Richtigkeit des Vorgangs bestätigen.


Impact  12.10.2017, 01:08

Bist Du sicher?

Die Zustellung einer Abtretungserklärung bewirkt doch nichts, oder?

Muss sie denn nicht unterschrieben werden, um eine solche zu sein?

Bankrevisor  12.10.2017, 06:59
@Impact

Vom Verkäufer muss sie natürlich unterschrieben sein, aber das habe ich unterstellt. Sonst würde es wenig Sinn machen, dass die Bank das Schriftstück dem Käufer zusendet.

Idealerweise lässt sich die Bank natürlich auch vom Käufer die Kenntnis der Abretung mittels Unterschrift bestätigen. Da geht es dann aber nur um die Beweiskraft, rechtlich ist die Abtretung bereits wirksam.

Impact  12.10.2017, 08:11
@Bankrevisor

Heisst das hier, dass der Käufer zumindest einen Großteil des Kaufpreises noch nicht bezahlt hat?

Dann wäre er ja noch kein Käufer, oder?

Er hätte dann noch kein Haus.

Für mich stimmt da was nicht.

Apollo12345 
Beitragsersteller
 12.10.2017, 08:52
@Impact

Stimmt. Wir haben noch nicht gezahlt. Weil wir das Haus erst Ende Dezember übergeben bekommen und erst dann auch die Zahlung anweisen. Wir haben den Verkäufern sogar bis Ende Mai 2018 Zeit gelassen, damit sie  ein neues Objekt für sich finden können.

Bankrevisor  12.10.2017, 09:47
@Impact

Doch, zum Käufer wird er ja mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Dann gibt es das Erfüllungsgeschäft, nämlich die Kaufpreiszahlung, die aber erst deutlich später erfolgen kann (hier der Fall, und dazwischen kann der Verkäufer weitere Geschäfte tätigen und ggf. eben diese künftige Kaufpreiszahlung an einen Dritten abtreten). Am Ende steht letztlich die Eigentumsübertragung, die Eintragung im Grundbuch.

Der Übergang von Nutzen und Lasten wird ebenfalls im Kaufvertrag geregelt und kann auch noch ein völlig anderes Datum haben.

Angelsiep  12.10.2017, 10:02
@Apollo12345

das Haus erst Ende Dezember übergeben bekommen

Heißt das, daß ihr erst zahlen müßt, wenn der Verkäufer auszieht.

Was ist, wenn der Verkäufer Ende Mai 2018 immer noch nichts passendes gefunden hat ?

Impact  12.10.2017, 15:14
@Apollo12345

Wenn Du das gleich in Deine Frage gepackt hättest, wären "alle Klarheiten beseitigt" gewesen.

Und die Frage selbst hätte sich beantwortet. 

Wirklich sehr komisch. Welchen Druck können die ausüben?