Bei einem Reihenhaus läuft das Abwasser in einem Kanal von Haus 3 zu 2 und dann bei Haus 1 über einen Revisionsschacht in den öffentlichen Kanal. 3 und 2 benutzen also den Kanal von 1 zu je einem Drittel. Frage: Müssen sich 3 und 2 an der notwendigen Sanierung bei 1 finanziell beteiligen? Bei 1 steht im Grundbuch "... Abwässerabauf ... Duldungsrecht für die jeweiligen Eigentümer der Grunstücke ... im Gleichrang unter sich."