Ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung einer von mir gekauften Wohnung.

Es handelt sich um eine nachträglich ausgebaute Dachgeschosswohnung (1994) in einem Mehrfamilienhaus (1961). Meine Frage: Geht man hier auch mit einer 80:20-Reglung vor oder ist aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen nachträglichen Ausbau handelt ein höherer Gebäudeanteil zu rechtfertigen (z.B. 90:10)?

Vielen Dank schon einmal!