Gebäude-Afa für Bestandsimmobilie (Dachgeschosswohnung)
Ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung einer von mir gekauften Wohnung.
Es handelt sich um eine nachträglich ausgebaute Dachgeschosswohnung (1994) in einem Mehrfamilienhaus (1961). Meine Frage: Geht man hier auch mit einer 80:20-Reglung vor oder ist aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen nachträglichen Ausbau handelt ein höherer Gebäudeanteil zu rechtfertigen (z.B. 90:10)?
Vielen Dank schon einmal!
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