Wie verhält es sich mit Zahlung der Grundsteuer, wenn der Verkäufer diese schon am Jahresanfang fürs ganze Jahr bezahlt hat, und der neue Besitzer per 1.4. die Immobilie übernimmt. Kann der alte Besitzer dann dazu auffordern, die Grundsteuer zu erstatten? Die Gemeinde teilte mit keine Zahlpflicht, erst ab dem nächsten Jahr. Ist die Forderung des Vorbesitzers dann überhaupt rechtmässig?
Muß man Grundsteuer als neuer Immobilienbesitzer übernehmen, wenn bereits bezahlt?
Grundsteuer,
Immobilien
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