Verheiratet, kein Ehevertrag: mein Mann will alleine auf sich ein Haus kaufen. Welche Nachteile habe ich?
3 Antworten
Wir haben folgende Situation: Eine Eigentumswohnung wurde alleinig von einem Ehepartner in die Ehe eingebracht. Ein und der selbe Ehepartner hat während der Ehe dann auch noch Geld geerbt. Jetzt steht der Kauf einen Hauses an. Finanziert soll das Haus alleinig aus dem Erlös des Wohnungsverkaufes + Erbschaft werden. "Fair" wäre also dass das Haus auch nur auf denjenigen läuft (Grundbuch), der es sozusagen alleinig finanziert. Was passiert aber im Falle einer Scheidung?
Der alleinige Erwerb ist möglich. Es hängt jedoch vom Einzelfall ab. Wenn es sich um einen wesentlichen Bestandteil des Vermögens handelt, kann die Zustimmung des Ehepartners erforderlich sein bzw. der Ehepartner den Kauf verhindern bzw. anfechten.
Bei einer Finanzierung kann! die Bank die Unterschrift und somit die gesamtschuldnerische Haftung der Ehefrau verlangen, kann es aber auch lassen. Eine Ermessensentscheidung.
Um Rechtsunsicherheiten aus dem Weg zu gehen, werden Bank oder Verkäufer der Immobilie i.R. die Zustimmung des Ehepartners einholen.
Bei einer Zugewinngemeinschaft ist es irrelevant, wer im Grundbuch steht und wer den Kredit aufnimmt. Im Falle einer Scheidung zählen die nackten Zahlen zur Ermittlung des Gewinns bzw. des Verlustes.
Wenn aber das Haus von beiden bezogen wird, kann im Falle einer Scheidung der im Grundbuch stehende den Auszug des anderen verlangen.
Im Falle einer Finanzierung zahlt nur der den Kredit zurück, der im Darlehensvertrag steht.
Wenn dein Ehemann noch Geld geerbt hat -> hat also Vermögen in der Höhe von 15% des Wertes der Eigentumswohnung dann braucht er keine Zustimmung von dir. Weil er dann nicht um das Vermögen im Ganzen dreht. Falls er stirbt bekommst du es falls noch keine Kinder vorhanden sind. Aber mal ehrlich, wenn er das alleine zahlt sollte er auch der alleinige Besitzer sein. Ihr könnt für den Falle einer Scheidung eine Scheidungsfolgevereinbarung vom Notar aufsetzen lassen, das du das was du evtl. in das Haus finanziertst auch ausbezahlt bekommst. Ich finde so ist es am fairsten.
Nachteile entstehen Dir nur dann, wenn Du die Raten für das Haus aus eigenem Einkommen mit abbezahlst. Dann steht dem erbrachten Aufwand keine Gegenleistung gegenüber.
Nun muss man ja diese Unterschrift nicht leisten, nicht wahr?
Ich unterschreibe ja auch nicht bei P59, wenn der sich wieder mal ein neues Hochhaus kauft.
@EnnoWarMal: Natürlich musst Du bei P59 unterschreiben, wenn Du ihn geheiratet hast und die Bank das von Dir (und Euch) verlangt. Sonst gibt es kein Geld für die Finanzierung (s. Franzl0503). Das würde auch Dir ein völlig neues "Bindungsgefühl" geben;-)
Aber der Nachteil kann bereits vorher entstehen, wenn die finanzierende Bank die (Mit-)Unterschrift unter den Kreditvertrag verlangt. katjabmw330 haftet dann, obwohl sie im Grundbuch gar nicht eingetragen ist.