Notarkosten bei Schenkung einer Immobilie?
Ich möchte mein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf meine Tochter überschreiben(Schenkung).Da sich die Notarkosten nach dem Wert des Hauses richten,wie berechnet der Notar diesen Wert?Muß ein Gutachter eingeschaltet werden,oder reicht meine Wertangabe (Schätzung) aus?Wird ein Darlehen von der Bank(eingetragene Hypothek) ,das noch nicht bezahlt ist ,vom Wert abgezogen?
1 Antwort
Midori:
Dur nennst dem Notgar zum Zwecke der Gebührenermittung den von dir geschätzten aktuellen Marktwert der Immobilie, wobei Belastungen nicht abgezogen werden (§ 38 GNotKG).
Valeskix
09.02.2017, 16:35
@EnnoWarMal
Am besten find' ich ja so ganz Clevere, die meinen eine 1€ UG ist voll der Bringer - kaufen eine Briefmarke für 1,45€ und sind streng genommen überschuldet.
Richtig. Sonst wäre eine Beurkundung einer zu 100% finanzierten Immobilie praktisch kostenlos.
Und sehr hinderlich, wie ich neulich erst selbst merken musste:
Eine UG mit einem Stammkapital von 200 Euro kauft eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro. Hierfür erhält sie ein Darlehen vom Gesellschafter der UG in Höhe von 200.000 Euro.
Nun nimmt der Gesellschafter seinen Sohn in die UG auf, indem er ihm einen Gesellschaftsanteil von 100 Euro schenkt.
Bewertung ertragsteuelrich für den Altgesellschafter: (200+500.000-500.000)/2 =100. Er hat seinem Sohn also 100 Euro geschenkt.
Rechnung vom Notar: Bemessungsgrundlage (200+500.000)72 = 250.100 Euro.
Kosten: rund 2.000 Euro.