Wie Gewinnteilung beim Hausverkauf?
Meine Exfrau und ich hatten während der Ehe ein Haus mit 2 Wohneinheiten gekauft und ein gemeinsames Darlehen zu 110% aufgenommen, ohne Eigenkapital, das haben wir 10 Jahre gemeinsam gezahlt. Nach der Scheidung bin ich trotz Notar-Vereinbarung der gemeinsamen Nutzung und gemeinsamer Zahlungsverpflichtung ausgezogen. Meine Exfrau bediente das Darlehen allein während der nächsten 10 Jahre, und weil ich aus dem Darlehen-Vertrag nicht raus kam , bin ich deshalb auch noch im Grundbuch geblieben. Sie war damit einverstanden, alle Zahlungen, Reparaturen usw. selbst zu übernehmen, da ich es nicht ertrug, in Ihrer Nähe zu wohnen. Jetzt soll das Haus bald verkauft werden, es ist bald schuldenfrei, nur noch eine geringe Summe ist abzutragen. Ich nehme an, das das Haus trotz geringer Schulden noch mit Gewinn verkauft wird. Meine Exfrau meint, weil ich die letzten 10 Jahre nicht mit abgetragen habe und auch keine Kosten für Instandtsetzung zahlte, würde mir vom Gewinn nicht die Hälfte zustehen, sondern nur die Hälfte des Anteils, von dem, was wir gemeinsam gezahlt hatten. Da ich aber immer noch hälftiger Eigentümer bin, was steht mir zu?
4 Antworten
Hallo,
hier ein Link zum Thema:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/nutzungsentschaedigung-wann-ist-wie-viel-geschuldet_074377.html
interessant, dieser auf die o.g. Situation zugeschnittene Abschnitt, in dem es heisst:
" .......Problematisch sind auch noch die Fälle, in denen der Ehegatte im Haus, das beiden hälftig gehört, wohnen bleibt, der auch die Schulden abbezahlt. Dann ........ "
" problematisch " das trifft's wohl !!!
Es wird ganz einfach alles berechtet. Wer zog den Nutzen, wer zahlte die Kosten.... viel Spaß beim rechnen. 50/50 wirds wohl kaum werden. MJal selber rechnen, es kann sich lohnen sich zu einigen.
Sie haben 10 Jahre gemeinsam gezahlt, weitere 10 Jahre hat Ihre Frau alles gezahlt (Instandhaltung, Grundsteuer B, Versicherungen). So gesehen steht Ihnen 25% vom Verkaufserlös zu. Von den ersten 10 Jahren die Hälfte, von den lezten 10 Jahren nix, da nix gezahlt wurde. Es geht ja nicht nur um Instandhaltung, sondern auch um Versicherungen, Grundsteuer B. Sie könnten jetzt noch die Zahlungen in den ersten 10 Jahren genauer aufschlüsseln, falls die Einkommen sehr unterschiedlich waren. Aber Sie haben ja in einer Gütergemeinschaft gelebt. Wer wann und aus welchen Gründen ausgezogen ist spielt keine Rolle.
Das BGB enthält einen Abschnitt (§812ff) "ungerechtfertigte Bereicherung". Diese Bestimmungen werden immer dann herangezogen, wenn es keine unmittelbar anwendbaren Bestimmungen gibt.
Danach müsstest Du die Zahlungen(*) Deiner Exfrau während des zweiten Zehnjahreszeitraums gegen Dich gelten lassen.
Korrekte Abwicklung wäre also:
Vom Netto-Verkaufserlös erhält Deine Exfrau ihre Zahlungen (ggfs. zzgl. Zinsen) zurück, der Rest wird dann geteilt.
Das Angebot mit dem Viertel erscheint mir fair, das dürfte das Ergebnis der obigen Rechnung übersteigen.
P.S.
Sorry, die Nutzung aus dem Haus muss Dir natürlich ebenfalls zugute gehalten werden, es erfordert doch eine umfangreichere Berechnung.