Ist eine noch nicht abgezahlte Immobilie pfändungssicher, wenn z. B. die Bank noch im Grundbuch als Eigentümer steht?
Ist eine noch nicht abgezahlte Immobilie / Eigentumswohnung pfändungssicher wenn z.B. die Bank noch im Grundbuch als Eigentümer steht, d.h. wenn man also noch fleißig Raten zahlt und das noch so ungefähr zehn Jahre? mfg.
3 Antworten
EisiEisi:
Du bist Wohnungseigentümer und der Darlehensgeber Grundpfandrechtsgläubiger. Hat jemand gegen dich eine persönliche vollstreckbare Forderung über 700 €, kann er die Eintragung einer Zwangshypothek beantragen, die den Grundbuchrang danach erhält.
Aus diesem Recht kann er die Zwangsversteigerung veranlassen.Vermutlich wird die Vollstreckung für den Fall zurückstellen, dass dein Objekt wertausschöpfend vorbelastet ist und er befürchten muss, bei der Verteilung des Zwangsversteigerungs-Erlöses leer auszugehen.
Der Gläubiger der persönlichen Forderung kann aber auch die aus dem zurückgeführten Teil des bestehenden Grundpfandrechts (z.B. Hypothek) entstandene Eigentümergrundschuld pfänden und vollstrecken.
Zu diesem Thema habe ich eine interessante Seite gefunden.
Lies selbst:
http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/eigenheim/
die Bank noch im Grundbuch als Eigentümer steht,
Nie und nimmer steht die Bank "als Eigentümer" im Grundbuch. Was hier offenkundig gemeint ist, ist, daß die Bank ihr Darlehen mit Grundpfandrechten gesichert hat. Das hindert andere Gläubiger des Eigentümers nicht an einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie. Mit anderen Worten: Die Immobilie ist nicht pfändungssicher.