Ist eine noch nicht abgezahlte Immobilie pfändungssicher, wenn z. B. die Bank noch im Grundbuch als Eigentümer steht?

3 Antworten

EisiEisi:

Du bist Wohnungseigentümer und der Darlehensgeber Grundpfandrechtsgläubiger. Hat jemand gegen dich eine persönliche vollstreckbare Forderung über 700 €, kann er die Eintragung einer Zwangshypothek beantragen, die den Grundbuchrang danach erhält.

Aus diesem Recht kann er die Zwangsversteigerung veranlassen.Vermutlich wird die Vollstreckung für den Fall zurückstellen, dass dein Objekt wertausschöpfend vorbelastet ist und er befürchten muss, bei der Verteilung des Zwangsversteigerungs-Erlöses leer auszugehen.

Der Gläubiger der persönlichen Forderung  kann aber auch die aus dem zurückgeführten Teil des bestehenden Grundpfandrechts (z.B. Hypothek) entstandene Eigentümergrundschuld pfänden und vollstrecken.

die Bank noch im Grundbuch als Eigentümer steht,

Nie und nimmer steht die Bank "als Eigentümer" im Grundbuch. Was hier offenkundig gemeint ist, ist, daß die Bank ihr Darlehen mit Grundpfandrechten gesichert hat. Das hindert andere Gläubiger des Eigentümers nicht an einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie. Mit anderen Worten: Die Immobilie ist nicht pfändungssicher.