Spekulationssteuer fällig bei Hausverkauf (Nur Frau mit Kindern wohnt im Haus - Eigentümer nicht)?
Haus und Grundstueck sind seit 8 Jahren in meinem Besitz. Ich bin vor 2 Jahren ausgezogen und wir leben in Trennung. Meine Frau hat das Haus mit unseren beiden Kindern weiter genutzt. Nun wollen wir uns scheiden lassen und das Haus verkaufen. Gilt Überlassung an meine Frau mit unseren Kindern als Eigennutzung und ich muss keine Spekulationssteuer zahlen? Und wie verhaelt es sich wenn meine Frau für die Überlassung auf die Zahlung von Unterhalt verzichtet hat?
2 Antworten
"Haus und Grundstueck sind seit 8 Jahren in meinem Besitz. Ich bin vor 2 Jahren ausgezogen"
Sie haben also bis vor 2 Jahren dort gewohnt. Also Eigennutzung. Dadurch entfällt die sogenannte Spekaulationssteuer, die es nicht gibt. Sie brauchen den Verkaufserlös nicht versteuern, wg. Eingennutzung.
Sorry, wenn ich da etwas richtigstellen muss.
"Sie haben also bis vor 2 Jahren dort gewohnt" entbindet nicht von der nicht so heißenden Spekulationssteuer.
Die in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf in der Wohnung lebenden Kinder tun dies aber allemal.
Zum Namen:
"Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften"
Hallo, ja, das passt, wenn verkauft wird, bevor die Familie auszieht.
Viel Glück
Barmer