Angenommen eine Person möchte ihr Haus verkaufen, handelt mit dem Makler einen Preis aus, das Haus geht auf den Markt, es gibt einen regelrechten Ansturm und vor den ersten Besichtigungen fällt auf: es ist viel zu günstig angeboten worden. Bekannte sprechen den Verkäufer darauf an ob etwas nicht stimme, oder warum ein Haus in einer solchen top Lage sonst so günstig angeboten werde. 

Daraufhin soll der Preis geändert werden, Besichtigungen vorerst abgesagt werden.

Als der Makler darauf angesprochen wird,reagiert er äußerst aufbrausend. Das Haus sollte schnell verkauft werden. 

Als klar wurde, dass das Haus erst im nächsten Jahr frei werde, reagierte er ebenso unseriös.

Kann der Verkäufer also in dem Falle auch Auftraggeber sich umentscheiden und auf Änderung bestehen?

Im Maklervertrag steht dazu rein gar nichts. Der Vertrag gilt 12 Monate.