Eingetragene Grundschuld durch Schwiegereltern, Verbindlichkeiten bei Trennung?
Hallo zusammen.
Ich habe mit meiner inzwischen Ex Verlobten vor eineinhalb Jahren ein Haus gekauft. Da ihr Vater relativ "flüssig" ist, hat er uns 150000 dazu gegeben.
Das Geld wurde bei Hauskauf quasi als Eigenkapital und zur Finanzierung genutzt.
Sprich wir haben nur die Restsumme über die Bank finanziert und das Geld von meinem Schwiegervater für Kaufnebenkosten, den Rest der Kaufsumme, sowie Renovierung in Eigenleistung genutzt.
Der Schwiegervater hat sich über diese 150000 eins Grundschuld auf das Haus eintragen lassen, neben der Grundschuld bei der Bank(280000).
Das Haus soll verkauft werden, wird aber nicht die gesamte Summe erbringen.
Bin Ich in diesem Fall dem Vater meiner Ex Verlobten überhaupt zu irgendwelchen Rückzahlungen verpflichtet?
Es gibt keinen Darlehensvertrag oder ähnliches. Nur die Grundschuldeintragung.
Ich gehe davon aus das die Bank zuerst ihr Geld bekommt(evtl sogar mit Vorfälligkeitsentschädigung?).
Und er somit nur einen Teil seines Geldes.
Anderes Vermögen besitze ich nicht.
Vielen Dank im vorraus
Stefan
3 Antworten
Stefan
Du haftest mit deiner Ex-Verlobten für die Darlehensforderung sowohl dinglich, d. h. mit dem Hausgrundstück, alsauch persönlich mit deinem gesamten Vermögen gesamtschuldnerisch.
Vermutlich wurde die Grundschuld der Bank über 280 000 € an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen, die Grundschuld des Vaters der Ex. über 150 000 € im Range danach.
Der Kaufpreis reicht nicht aus, um sämtliche Grundpfandrechtsgläubiger zu befriedigen.
Folglich kommt die beabsichtigte lastenfreie Veräusserung des Hausgrundstücks nur dann zustande, wenn der Vater deiner Ex. auf einen Teil seiner Forderung verzichtet und die Löschung der Grundschuld bewilligt.
Ein Sicherungsvertrag bedarf materiell rechtlich zu seiner Wirksamkeit keiner bestimmten Form.
Empfehlung: Vor Einschaltung des Notars, auf jeden Fall vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages sollte, schon aus Kostengründen, der Forderungsteilverzicht zuverlässig geklärt sein.
Ok, das mit der Lastenfreien Veräußerung ist mir klar.
Soweit schon Mal vielen Dank.
Kann die Bank zB eine Zwangsversteigerung fordern?
Prinzipiell ja schon durch ihre eingetragene Grundschuld.
Was passiert in diesem Fall?
Kann er mich für die "verlorene" Summe haftbar machen?
Wir haben ja wie gesagt keine Darlehensvereinbarung oder ähnliches.
Der neue Eigentümer wird solange nicht ins Grundbuch eingetragen solange da eine Grundschuld steht. Also kann man es nicht verkaufen ohne das die Grundschul an den neuen Eigentümer übergeht.
Das wird so nichts werden. Entweder ihr tilgt die Schulden oder ihr vermietet das Haus bis es das selber macht.
Am billigsten kommt ihr weg wenn einer seine Anteil "aufgibt", wobei da die Bank auch zustimmem muss.
Wer teuer kauft und nach 1,5 Jahren aufgibt wird niemals lastenfrei aus der Sache rauskommen.
Deine Ex und Du, Ihr beide seid als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Alleine daraus seid Ihr beide für die Verbindlichkeiten die sich aus den Grundschulden ergeben haftbar.
Um die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank zu umgehen, solltet Ihr prüfen, ob das Objek von einem alleine gehalteb und gegebenenfalls vermietet werden kann.
In Eigenleistung erbrachte Renovierungsarbeiten haben den Wert der Immobilie gesteigert, Deinen Anteil kannst Du mit den verbleibenden Schulden gegenrechnen.