Scheidung, gemeinsames Haus steht auf dem Grundstück der Ehefrau

3 Antworten

Vllkommen richtig, was hier bisher geschreiben wurde. Wenn der Frau das Grundstück gehört, gehört ihr rechtlich auch das Haus (moralisch und per mündlicher Vereinbarung mag das anders sein).

Sie kann also zweifelsfrei verkaufen (anders nur beim von @privatier59 ins Spiel gebrachte Erbbaurecht).

Es wird bankseitig interessant. Der Mann ist Schuldner gegenüber der Bank. Dabei kann es egal sein, ob als alleiniger, oder gemeinsamer Schuldner.

Die Frau muss beim Verkauf nur darauf achten und es geht sowieso nciht anders, dass die Belastung aus dem Kaufpreis voll abgelöste wird.

Achtung:

Das ist alles machbar, aber es ändert ncihts am Scheidungsrecht. Dort geht es um den Zugewinnausgleich. Klar, das Grundstück ist Anfangsvermögen. Aber das Haus, abzüglich der Restschuld, ist Zugewinn und muss geteilt werden.

Die Frau darf es also nicht verschleudern. Es muss ein angemessener Kaufpreis sein udn aus dem Kaufpreis, soweit er den Restkredit übersteigt, muss sie einen noch zu berechnenden Zugewinnausgleich an den Mann zahlen.

Ihren Grundstück steht, das Haus gehört aber beiden.

Sofern es sich nicht um ein Erbbaurecht handelt, ist das völlig unmöglich. Das Eigentum am Haus folgt dem Eigentum am Grundstück.

Hier besteht offenbar hälftiges Miteigentum. Ein Verkauf des Hauses kann nur durch beide Eheleute gemeinsam erfolgen.


Privatier59  05.10.2014, 08:31
Hier besteht offenbar hälftiges Miteigentum. Ein Verkauf des Hauses kann nur durch beide Eheleute gemeinsam erfolgen.

Jetzt bin ich bei dem Gewusel an der falschen Ecke abgebogen: Die Frau ist Alleineigentümerin und kann selbstredend ganz allein über den Verkauf entscheiden!