Unverheiratet, Haus gekauft, Trennung und keiner will das Haus?

5 Antworten

Momentan ist die Gelegenheit zum Verkaufen gut, höchstwahrscheinlich auch in Eurer Gegend. Die Bauzinsen sind niedrig und Leute wollen kaufen. Diese Seite der Medaille sieht gut aus.

Der Verkauf kann allerdings die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung der finanzierenden Bank auslösen, wenn der Käufer nicht die Finanzierung mitübernimmt. Die Forderungshöhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist unbedingt zu überprüfen. Siehe daher: https://www.test.de/Baukredit-abloesen-So-hoch-darf-die-Vorfaelligkeitsentschaedigung-sein-1159358-0/ (Bitte auch die Kommentare unten lesen!)

Einkommensteuerliche Aspekte beim Verkauf könnten auch auftreten (s. Antwort von wfwbinder zum Thema vorherige Eigennutzung).

Die Vermietung könnte zwar eine Lösung sein, aber wenn dabei Ihr Zwei nicht dauerhaft an einem Strang zieht, was die Instandhaltung und Verwaltung angeht, sondern Euch dabei streitet, dann kann das ganz übel ausgehen. Daher würde ich diese Option nicht empfehlen, weil jeder in seiner finanziellen Freiheit eingeschränkt wäre. Und notfalls würde einer eine Zwangversteigerung durchsetzen, um dem anderen seinen Verkaufswillen aufzuzwingen (und ihm(ihr vielleicht extra einen auszuwischen). Ob zu dem Zeitpunkt - bei vielleicht gestiegenen Baufinanzierungszinsen - noch leicht Käufer zu finden sind, lasse ich mal offen. Aber wenigstens dürfte dann die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen oder erheblich reduziert sein.

Ich glaube man muss hier etwas klarstellen...wenn ihr selbst in dem Haus wohnt, ist es wenn ich mich richtig erinnere nach 3 Jahren steuerfrei zu verkaufen Google das nochmal.

Meine Empfehlung wäre also entweder noch ein Jahr aushalten und dann verkaufen oder dauerhaft vermieten, wofür ich mich entscheiden würde (man muss natürlich bedenken, dass ihr dann immer mal wieder Kontakt haben müsstet)


EnnoWarMal  13.08.2018, 10:26

Auf diese Antwort sollte sich die Fragestellerin nicht verlassen, da die Erinnerung ("nach 3 Jahren") unzutreffend ist.

Na ja, der Markt ist zur Zeit ja sehr gut für Verkäufer.

Ihr könntet einfach verkaufen.

Oder eben als Grundstücksgemeinschaft vermieten, von der Miete den Schuldendienst zahlen und warten.

Tipp:

Wenn Ihr vermieten wollt, dann dran denken, der Verkauf ist dann erst nach 10 Jahren steuerfrei.

Nun, bevor ihr vermietet, wäre der Verkauf steuerfrei, weil ihr das Haus zwischen Kauf und Verkauf nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt habt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sunny0990 
Beitragsersteller
 12.08.2018, 20:51

Vielen Dank für Ihre Antwort

Aber falls wir das verkaufen sollten, macht die Bank das mit und dann fallen doch Strafzinsen an oder? Gehr das einfach so?

Petz1900  12.08.2018, 21:31
@Sunny0990

Das sind keine Strafzinsen, sondern eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Ihr habt euch nicht an den Vertrag gehalten, dafür steht der Bank ein Verdienstausfall (= entgangene Zinsen) zu, um das mal laienhaft auszudrücken.

wfwbinder  12.08.2018, 21:39
@Sunny0990

Ja, eine Vorfälligkeitsentschädigung kann fällig werden, aber es lohnt sich das zumindest zu prüfen

In so einer Situation alle Optionen prüfen und dann entscheiden.

barmer  12.08.2018, 22:55
@Sunny0990

Ja, das ist aber in dem Zusammenhang das kleinste Übel. Weiter Zinsen zahlen finde ich auch ärgerlich. Vielleicht kann auch der Käufer in die Finanzierung einsteigen

Verkaufen, wo ist das Problem. Wenn dann trennt man sich komplett.

Eine Option währe eine Teilungsversteigerung .Das macht man wenn keine Einigung

zu erzielen ist .Diese kann von jedem Miteigentümer Grundbucheintrag gestellt werden.Es wird vom Amtsgericht alles veranlasst .Verkehrswert Gutachten und

Aber einfach mal nachlesen Teilungsversteigerung.

Oder durch Makler verkaufen ,dann aber auch ein Wertgutachten machen lassen.