Unverheiratet, Haus gekauft, Trennung und keiner will das Haus?
Wir haben uns vor zwei Jahren ein Haus gekauft und ich möchte mich trennen. Ich weiß das er das Haus nicht will und sich alleine den Unterhalt nicht leisten kann und ich auch nicht. Jetzt überlege ich was wären Optionen nach der Trennung, wir hatten damals beim Kauf darüber gesprochen, das wir dann beide ausziehen und es vermieten. Dies hieß aber eine dauerhafte Absprache, aber ehrlich gesagt fallen mir auch keine anderen Optionen ein. Mich interessiert, welche Optionen es noch gibt?. Wir haben beide gleich viel Geld investiert, stehen beide im Grundbuch, keine Kinder und sind unverheiratet. Das Haus ist in einer guten Lage.
5 Antworten
Momentan ist die Gelegenheit zum Verkaufen gut, höchstwahrscheinlich auch in Eurer Gegend. Die Bauzinsen sind niedrig und Leute wollen kaufen. Diese Seite der Medaille sieht gut aus.
Der Verkauf kann allerdings die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung der finanzierenden Bank auslösen, wenn der Käufer nicht die Finanzierung mitübernimmt. Die Forderungshöhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist unbedingt zu überprüfen. Siehe daher: https://www.test.de/Baukredit-abloesen-So-hoch-darf-die-Vorfaelligkeitsentschaedigung-sein-1159358-0/ (Bitte auch die Kommentare unten lesen!)
Einkommensteuerliche Aspekte beim Verkauf könnten auch auftreten (s. Antwort von wfwbinder zum Thema vorherige Eigennutzung).
Die Vermietung könnte zwar eine Lösung sein, aber wenn dabei Ihr Zwei nicht dauerhaft an einem Strang zieht, was die Instandhaltung und Verwaltung angeht, sondern Euch dabei streitet, dann kann das ganz übel ausgehen. Daher würde ich diese Option nicht empfehlen, weil jeder in seiner finanziellen Freiheit eingeschränkt wäre. Und notfalls würde einer eine Zwangversteigerung durchsetzen, um dem anderen seinen Verkaufswillen aufzuzwingen (und ihm(ihr vielleicht extra einen auszuwischen). Ob zu dem Zeitpunkt - bei vielleicht gestiegenen Baufinanzierungszinsen - noch leicht Käufer zu finden sind, lasse ich mal offen. Aber wenigstens dürfte dann die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen oder erheblich reduziert sein.
Ich glaube man muss hier etwas klarstellen...wenn ihr selbst in dem Haus wohnt, ist es wenn ich mich richtig erinnere nach 3 Jahren steuerfrei zu verkaufen Google das nochmal.
Meine Empfehlung wäre also entweder noch ein Jahr aushalten und dann verkaufen oder dauerhaft vermieten, wofür ich mich entscheiden würde (man muss natürlich bedenken, dass ihr dann immer mal wieder Kontakt haben müsstet)
Auf diese Antwort sollte sich die Fragestellerin nicht verlassen, da die Erinnerung ("nach 3 Jahren") unzutreffend ist.
Hier ist es genau nachzulesen: https://www.buzer.de/s1.htm?a=23+&g=EStG
Insb. in § 23 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 3 EStG!
Na ja, der Markt ist zur Zeit ja sehr gut für Verkäufer.
Ihr könntet einfach verkaufen.
Oder eben als Grundstücksgemeinschaft vermieten, von der Miete den Schuldendienst zahlen und warten.
Tipp:
Wenn Ihr vermieten wollt, dann dran denken, der Verkauf ist dann erst nach 10 Jahren steuerfrei.
Nun, bevor ihr vermietet, wäre der Verkauf steuerfrei, weil ihr das Haus zwischen Kauf und Verkauf nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt habt.
Das sind keine Strafzinsen, sondern eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Ihr habt euch nicht an den Vertrag gehalten, dafür steht der Bank ein Verdienstausfall (= entgangene Zinsen) zu, um das mal laienhaft auszudrücken.
Ja, eine Vorfälligkeitsentschädigung kann fällig werden, aber es lohnt sich das zumindest zu prüfen
In so einer Situation alle Optionen prüfen und dann entscheiden.
Ja, das ist aber in dem Zusammenhang das kleinste Übel. Weiter Zinsen zahlen finde ich auch ärgerlich. Vielleicht kann auch der Käufer in die Finanzierung einsteigen
Verkaufen, wo ist das Problem. Wenn dann trennt man sich komplett.
Eine Option währe eine Teilungsversteigerung .Das macht man wenn keine Einigung
zu erzielen ist .Diese kann von jedem Miteigentümer Grundbucheintrag gestellt werden.Es wird vom Amtsgericht alles veranlasst .Verkehrswert Gutachten und
Aber einfach mal nachlesen Teilungsversteigerung.
Oder durch Makler verkaufen ,dann aber auch ein Wertgutachten machen lassen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Aber falls wir das verkaufen sollten, macht die Bank das mit und dann fallen doch Strafzinsen an oder? Gehr das einfach so?