Ist ein Pfand Objekt Tausch einer Immobilie bei schlechter Bonität möglich?
Ich bin Eigentümer einer Immobilie und musste im Jahr 2012 beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgeben. Trotzdem erhielt ich im Jahr 2013 ein Angebot von meiner Bank für eine Anschlussfinanzierung welches ich auch angenommen habe. Seitdem läuft die Anschlussfinanzierung ganz normal und ohne Störungen.
Zum Ende diesen Jahres muss ich aus beruflichen Gründen umziehen und würde wieder eine Immobilie erwerben, natürlich erst wenn ich meine jetzige verkauft habe. Einen sogenannten Pfand Objekttausch vollziehen! Es muss nichts nach finanziert werden! Das Restdarlehen/ die Restvaluta soll auf das neue Objekt zum aktuellen Stand übernommen werden! Nun habe ich ziemlich Angst bei meiner Bank anzufragen, da ich nicht weiß, ob es bei der Bank bekannt ist, das ich in 2012 eine Vermögensauskunft abgegeben habe. Denn die Bank schrieb mir mit dem Angebot der Anschlussfinanzierung, das diese ohne weitere Überprüfung begleitet wird, heißt soviel das die Bank wohl für die Anschlussfinanzierung keine SCHUFA Prüfung vorgenommen hat?!
Nun ist meine Angst, wenn ich der Bank mein Vorhaben schildere, das ich vielleicht"schlafende Hunde"wecke und es Konsequenzen hätte.
Muss ich mit Konsequenzen rechnen? Kann mir die Bank trotzdem jetzt noch das Darlehen kündigen?
Vielen Dank in voraus für (hoffentlich) hilfreiche Antworten!
1 Antwort
Krampe
Etwas weiter gedacht:
Im Zuge der Veräusserung ist das Objekt lastenfrei zu stellen. Aus dem Verkaufserflös ist zunächst die alte Forderung wegzufertigen, entweder durch Ablösung (Rückführung) oder durch einen Pfandobjektaustausch.
In der Selbstauskunft mußt du sowohl bei der alten alsauch bei einer neuen Bank wahrheitsgemäß Angaben zur Vermögensauskunft machen.
Vorteil des Pfandobjektaustausches:
1) Vermeidung der mehr oder minder hohen Vorfälligkeitsentschädigung,
2) die alte Bank kennt deine bisherige tadellose Zahlungsmoral,
3) du könntes in einem pers. Gespräch mit dem Kompetensträger der Bank den Sachverhalt, wie es zum Vermögesneid kam, erläutern.
Bei einer anderen Bank bleibst du chancenlos. Die (negative) Kreditauskunft (einer führenden Auskunftei) reicht zur Ablehnung aus.