Finderlohn an Privatperson für den Tipp einer Immobilie bindent?

2 Antworten

Das nennt sich Auslobung und ist in § 657 BGB geregelt.

Dazu muss das aber bestimmt sein, "ich zahle Finderlohn" ist nicht ausreichend um bestimmte Ansprüche geltend zu machen.

DEr Text: "Ich suche eine 4 Zimmer ETW mit mindestens 100 qm Wohnfläche zu einem Preis von höchstens 4.500,- Euro pro qm und einen Kaufpreis von höchstens 650.000,-. Dem, der mir so eine Wohnung nachweist, zahle ich nach Vertragsabschluss 5.000,- Euro." wäre aber eine Auslobung die aus meiner Sicht auch einklagbar wäre.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Andre123 
Beitragsersteller
 05.08.2018, 21:21

Mein Tippgeber verlangt von mir über 5.000 Euro Finderlohn. Weil sich der Finderlohn auf den Kaufpreis ja beziehen würde. Also 5 Prozent, wie es bei dem Fund einer Sache oder Geld geregelt ist.

wfwbinder  05.08.2018, 21:31
@Andre123

Einmal gelten die 5 % nur bis zum Wert von 500,- Euro:

(1) 1Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. 2Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. 3Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Zum Zweiten sehe ich den Ausdruck "Finderlohn" mehr als Bezeichnung, um Provision zu vermeiden. Finderlohn im Sinne des BGB kann es nicht sein, weil es da ja um den Fund einer Sache geht, die dem.der den Finderlohn aussetzt ja schon gehörte und der es nur verloren hat.

Hier geht es um den Nachweis eines Objektes zum Kauf.

So hoch er will. Da nichts dran steht wie viel, 1 Euro

Das bekommst du von jedem Makler auch