Makler Courtage bei ausgelaufenem Maklervertrag?
Hallo, folgende Frage ist gerade aufgetaucht: Ein Bekannter von uns sucht ein Haus und hat jetzt auch aufgrund einer Anzeige im Web vor einiger Zeit ein Haus gefunden. Nach Besichtigung auf eigene Faust und Kontakt mit dem Eigentümer hat sich herausgestellt, dass der Makler eigentlich gar keinen Vertrag mit dem Eigentümer mehr hat, da der abgeschlossene Vertrag nach 6 Monaten ausgelaufen ist. Es wurde aber seitens des Bekannten die übliche Provisionsvereinbarung und Verzicht auf Widerruf per E-Mail bestätigt.
Frage: wenn jetzt durch direkten Kontakt mit dem Eigentümer ein Vertrag zustande kommt - ist die Provision an den Makler zu zahlen oder nicht? Bitte möglichst mit Nachweisen, da die Frage bereits schon hier behandelt wurde und die Antworten widersprüchlich sind. Vielen Dank!
3 Antworten
Der Sachverhalt erschließt sich mir nicht.
Ein Bekannter von uns sucht ein Haus und hat jetzt auch aufgrund einer Anzeige im Web vor einiger Zeit ein Haus gefunden. Nach Besichtigung auf eigene Faust und Kontakt mit dem Eigentümer hat sich herausgestellt, dass der Makler eigentlich gar keinen Vertrag mit dem Eigentümer mehr hat
Wie ist denn der Kontakt zum Makler entstanden?
Oder war es vielmehr so:
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Man hat das Haus durch eine Anzeige des Maklers gefunden.
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Man hat dem Makler das bestätigt, eben das Objekt von ihm nachgewiesen bekommen zu haben.
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Dann hat man besichtigt udn den Direktkontakt zum Verkäufer bekommen.
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Der hat dann gesagt "mein Vertrag mit dem Makler ist inzwischen ausgelaufen."
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Nun will man den Makler ausbooten.
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Aus meiner Sicht keine Chance im die Courtage herum zu kommen. Wenn der Makler den Erstkontakt hergestellt hat, dann hat er Recht auf seine Bezahlung.
Es wurde aber seitens des Bekannten die übliche Provisionsvereinbarung und Verzicht auf Widerruf per E-Mail bestätigt.
Der Satz sagt doch eigentlich alles!
Das hat der Bekannte doch getan, weil er mit dem Makler einen Vertrag eigegangen ist, der nun auch erfüllt werden muss.
Lies Dir einfach das http://www.juraforum.de/forum/t/maklerprovision-ohne-auftrag-des-verkaeufers.246734/ mal durch