Kann ich als Hauptmieter meinen Bruder rauswerfen?
Hallo.
Ich besitze einen Mietvertrag mit meinem Vermieter und bin alleiniger Hauptmieter.
Ich würde gerne wissen wollen ob es möglich ist meinen Bruder der nur Mitbewohner ist und keinen Mietvertrag hat vor die Tür zu setzen und ob ich dafür die Zustimmung vom Vermieter brauche oder nicht.
4 Antworten
Ich würde gerne wissen wollen ob es möglich ist meinen Bruder der nur Mitbewohner ist und keinen Mietvertrag hat vor die Tür zu setzen und ob ich dafür die Zustimmung vom Vermieter brauche oder nicht.
Wenn Ihr beiden keinen Untermietvertrag habt, kannst du ihn jederzeit aus der Wohnung werfen. Der Vermieter hat hiermit so nichts zu tun.
Einzig wenn man einen Untermieter in seine Mietwohnung aufnehmen will, bedürfe es die Erlaubnis des Vermieters einen Untermieter mit aufzunehmen. Denn dieser kann noch immer, gemäß eurem Mietvertrag (siehe dazu die passende Klausel), das verweigern oder eben nur auf Anfrage.
Selbst wenn der seine Erlaubnis gab, kannst du den Bruder (auch wenn ein Untermietvertrag exestiert), einfach mit Fristen rauswerfen. Dem Vermieter gibt man dann nur eine kurze Info dass euer Untermietvertragsverhältnis zum Datum X aufgelöst wurde. Sofern eben erstellt.
Dann zeig ihm wo der Maurer das Loch in der Wand gelassen hat, um es direkt auszudrücken.
Das ist ohne Probleme möglich.
Kann ich als Hauptmieter einen Mitbewohner rausschmeißen?
Ohne Probleme möglich: Mitbewohner rauswerfen, der nicht im Mietvertrag steht. Es gibt Wohngemeinschaften oder Partnerschaften, in denen nur eine Partei im Mietvertrag als Mieter aufgeführt ist. Ist ein Mitbewohner weder Mieter noch Untermieter, kann er vom Mieter der Wohnung jederzeit aus der Wohnung geworfen werden
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Kommt der Mitbewohner der Bitte nicht nach und weigert sich trotz Duldung auszuziehen, kann die Polizei gerufen werden.
Eher nicht. Aber kommt etwas drauf an, ob er dir Miete gezahlt hat und seit wann er da ist.
Er zahlt gar nichts, lebt auf Kosten unseres Vaters. Die Miete zahle ich. Und komisch im Internet steht überall das man jemanden der nicht im Mietvertrag steht rauswerfen kann als Hauptmieter.
Wieso fragst du dann noch, wenn es doch überall so steht.
Das Problem ist, dass ein Mietvertrag nicht schriftlich sein muss. Wenn du mit deinem Bruder einen mündlichen hast, wärst du Vermieter und könntest ihn nicht rausschmeißen. Ein Indiz dafür ist häufig die Zahlung des Mietzinses.
Hallo!
Einen Untermietvertrag haben wir beide nicht.