Muss ich als Mieter Besichtigungstermine am Samstag und Sonntag zulassen?
Hallo zusammen. Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 31.10.2023 gekündigt. Heute kam die ersten Anfragen vom Vermieter zwecks Wohnungsbesichtigungen. Dieser möchte die allerdings nur Samstag und sonntags durchführen. Jetzt meine Frage, da wir selber in knapp drei Wochen umziehen und mein Mann unter der Woche auf Montage ist, haben wir nur das Wochenende um unsere Sachen zu erledigen, wie die Wohnung zu packen und Zeit mit der Familie zu verbringen. Dies habe ich ihm geschrieben und als Ausweichmöglichkeit Termine unter der Woche genannt. Diese kommen für ihn aber nicht in infrage. Muss ich nun also Wohnungsbesichtigungen am Samstag und Sonntag zulassen, obwohl ich am Wochenende keine Zeit dafür habe?
5 Antworten
Samstag (ein Werktag): JA
Sonntag: Nein
In jedem Fall muss der Vermieter die Besichtigung aber rechtzeitig ankündigen. Bei dringenden Handwerkerarbeiten können 24 Stunden Vorlauf genügen. Im Regelfall ist aber von mehreren Tagen auszugehen. Das Ablesen der Heizkostenverteiler kündigen die Wärmemessdienstunternehmen 10 bis 14 Tage vorher an.
Grundsätzlich muss der Vermieter nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes auf eine Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht nehmen. Besichtigungstermine – insbesondere mit Kauf- und Mietinteressenten – müssen mindestens 14 Tage vorher vereinbart werden. Sind dem Mieter derartige Termine nur ab 19.00 Uhr oder an Samstagen möglich, ist das zu berücksichtigen.
Dauer- und Massenbesichtigungen müssen Mieter auch in diesen Fällen nicht akzeptieren. Es reicht auch, wenn sie sich einen Besichtigungstermin in der Woche für maximal drei bis vier Interessenten frei halten
Ein Blick in den Mietvertrag reicht in der Regel um die Frage zu beantworten, an welchen Tagen man als Mieter Wohnungsbesichtigungen zulassen muss.
An Werktagen ist das auf jeden Fall und der Samstag ist Werktag.
Mietinteressenten sind doch oft auch berufstätig und haben an anderen Werktagen als dem Samstag keine Zeit für Besichtigungstermine.
Der Samstag ist jedenfalls angemessen und zumutbar.
Für unzumutbar halte ich Termine nach 18 Uhr.
Mein Gott 🙉 ......da wird man doch wohl mal e i n e n einzigen Samstag opfern können, oder ?
Lasst die Termine bündeln ....für einen bestimmten Samstag, das sollte doch möglich ein ?🤷♀️
Die potenziellen Bewerber für diese Wohnung sind wahrscheinlich auch berufstätig ☝️
👋
Wann und wie oft eine Wohnungsbesichtigung nach einer Kündigung zulässig ist, ist nicht gesetzlich geregelt. Hier gab es mal ein Urteil:
z.B. " Das Landgericht Frankfurt entschied seinerzeit, dass es ausreichend ist, wenn ein Mieter drei Mal im Monat Besichtigungen in der Zeit von 19 bis 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten ermöglicht“. Der Vermieter muss bei den Terminen Rücksicht auf die Arbeitszeiten des Mieters nehmen. Nur Besichtigungen an Sonn- und Feiertagen sind tabu !!!
Der Samstag gehört demzufolge nicht zum Tabu, lediglich über die (Uhr)- Zeit lässt sich verhandeln 🤷♀️
Ich persönlich würde 2 Stunden für den avisierten Samstag anbieten. 5 Stunden halte ich für unzumutbar. Ohne Rechtskenntnis.
Schätzungsweise kommen doch 3/4 der Besichtigenden ohnehin nicht in die engere Auswahl. Dann muss der Vermieter halt vorsortieren.
Was muss ein Mieter hinnehmen ....
Wie oft muss der Mieter Wohnungsbesichtigungen dulden?
Der Mieter muss Besichtigungen der eigenen Wohnungen überwiegend dulden, aber nicht beliebig oft. Es gibt zwar keine verbindliche Obergrenze für eine zulässige Anzahl an Besichtigungen, jedoch haben sich viele Gerichte bereits mit der Frage beschäftigt.
Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen herausgearbeitet, dass es ausreichend ist, wenn der Mieter Besichtigungen ein bis zweimal pro Woche für 2-3 Stunden duldet (LG Kiel, WM 1993, 52 und LG Frankfurt a. M., NZM 2002, 696). Das Landgericht Frankfurt hält Besichtigungen dreimal monatlich von 19-20 Uhr für jeweils 30-45 Minuten für zumutbar (LG Frankfurt a. M., Az.: 2/17 S 194/01). Das Landgericht Kiel entschied mit Urteil vom 01.06. 1992 – 1 S 26/91, dass es nicht vertragswidrig ist, wenn Besichtigungen vom Mieter nur einmal pro Woche geduldet werden.
Klipp und klar - der Vermieter kann nicht ausschließlich Besichtigungstermine an Samstage fordern ... Ebenso ist sein Zeitfenster 12 - 17 Uhr zu weit gefasst.
Da er mir nur Termine für Samstag genannt hat die von 12-17 Uhr gehen ist mir das dann doch etwas zu lange. Als Alternative habe ich ihm jeden Dienstag Donnerstag und Freitag von 14-16 Uhr und von 18-20 Uhr genannt, was meiner Meinung nach humane Zeiten sind. Außerdem war ja die Frage ob ich das zulassen muss und nicht ob ich sollte