Muss ich als Mieter bei Schade der Hebeanlage zahlen?
Hallo zusammen,
ich wohne in einer Einliegerwohnung/Kellerwohnung in einer ein Familienhaus. Die Hebeanlage musste repariert werden, weil dort durch Feuchttücher etwas blockiert wurde. Die Feuchttücher habe ich tatsächlich (unwissend) ab und an mal in die Toilette geworfen, ohne vorher überhaupt gewusst zu haben was eine Hebeanlage überhaupt ist und das diese durch so etwas verstopfen kann.
Nun will mein Vermieter das ich bzw. meine Versicherung diese bezahlt. Allerdings habe ich keine Haftpflichtvers. etc bleibe ich jetzt auf den Kosten sitzen und muss ich die Rechnung von knapp 600€ bezahlen? Zusätzlich konnte ich in der Zeit wo die Hebeanlage repariert wurde (hat 5/6 Tage gedauert) kein Wasser benutzen.
- In der Zeit wo die Hebeanlage repariert wurde ( hat 5/6 Tage gedauert) durfte ich kein Wasser benutzen, d.h keine Klospülung, Dusche etc. und musste bei meinen Freunden und bekannten unterkommen.
3 Antworten
Auf fast allen Feuchttücher-Verpackungen ist der Hinweis vorhanden, dass diese nicht in die Toilette gehören. Auch steht das immer wieder in der Zeitung, man liest es auf den Seiten der Entsorgungsunternehmer, in den Broschüren zur Müllentsorgung, im Müllkalender und, und, und. Sich da auf Unwissen berufen zu wollen...
Die gehören auch dann nicht in die Toilette, wenn keine Hebeanlage vorhanden ist, und eine Umweltsauerei sind die Dinger sowieso.
Und: keine Haftpflichtversicherung zu haben, kann sehr, sehr teuer werden, da sind 600 € nix gegen.
Da du den Schaden nachweislich verursacht hast, musst du ihn tatsächlich zahlen und kannst auch die Miete nicht mindern.
Taschentücher, Feuchttücher und co gehören nicht in die Toilette und können diese verstopfen, egal ob Hebeanlage oder du im 4. Stock wohnst
Da bleibt dir nichts übrig, als zu zahlen. In die Toilette gehört nunmal nichts was man da nicht eh reintut.
Hatte mal eine, die Windeln entsorgt hat ....