Muss ich als Mieter bei Schade der Hebeanlage zahlen?


16.11.2022, 12:16
  • In der Zeit wo die Hebeanlage repariert wurde ( hat 5/6 Tage gedauert) durfte ich kein Wasser benutzen, d.h keine Klospülung, Dusche etc. und musste bei meinen Freunden und bekannten unterkommen.

3 Antworten

Auf fast allen Feuchttücher-Verpackungen ist der Hinweis vorhanden, dass diese nicht in die Toilette gehören. Auch steht das immer wieder in der Zeitung, man liest es auf den Seiten der Entsorgungsunternehmer, in den Broschüren zur Müllentsorgung, im Müllkalender und, und, und. Sich da auf Unwissen berufen zu wollen...

Die gehören auch dann nicht in die Toilette, wenn keine Hebeanlage vorhanden ist, und eine Umweltsauerei sind die Dinger sowieso.

Und: keine Haftpflichtversicherung zu haben, kann sehr, sehr teuer werden, da sind 600 € nix gegen.

Da du den Schaden nachweislich verursacht hast, musst du ihn tatsächlich zahlen und kannst auch die Miete nicht mindern.

Taschentücher, Feuchttücher und co gehören nicht in die Toilette und können diese verstopfen, egal ob Hebeanlage oder du im 4. Stock wohnst

Da bleibt dir nichts übrig, als zu zahlen. In die Toilette gehört nunmal nichts was man da nicht eh reintut.

Hatte mal eine, die Windeln entsorgt hat ....