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Hat mein Vermieter das Recht die Mietkaution für eine Gardinenreinigung als Teil der Endreinigung ohne (festgestellte Mängel) einzubehalten?

Hallo, ich bin Ende Januar aus meiner Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag wurde mündlich im beidseitigen Einverständnis frühzeitig aufgelöst, da ich einen vom Vermieter akzeptierten Nachmieter präsentieren konnte.

Nun kam vor kurzem die böse Überrschung als der Vermieter knapp 500€ der Kaution einbehalten hat. Grund dafür ist eine von mir unterschriebene Extraklausel im Hamburger Mietvertrag. Dort heißt es: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Kosten der Endreinigung durch eine Reinigungsfirma vom Vermieter zu begleichen."

Nun setzt sich die einbehaltene Summe aus 115€ Grundreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma und 374€ für eine Gardinenreinigung zusammen. Die Grundreinigung stelle ich nicht in Frage, ein ähnlicher Betrag wurde mir beim Einzug auch angekündigt. Die 374€ für die Reinigung der Gardinen ist mir allerdings ein dicker Dorn im Auge. Bei der Schlüsselübergabe wurden keinerlei Mängel / Verschmutzungen erwähnt oder festgehalten. Die Gardinenreinigung wurde standardgemäß durchgeführt heißt es vom Vermieter nun. Mir wurden also weder Mängel angezeigt noch hatte ich die Möglichkeit potentielle Verschmutzungen selbst zu beseitigen.

Nun die Frage, darf der Vermieter diese Art von Summen für eine Standardreinigung einbehalten? Und noch wichtiger, kann unter der im Mietvertrage genannten "Endreinigung" eine Gardinenreinigung mit einbegriffen sein obwohl nicht eindeutig genannt? Wie sähen meine Chancen bei einer potentiellen Klage aus?

Da ich mit derartigen Rechtsstreitigkeiten noch nichts zu tun hatte, würden mich noch die potentiell nächsten Schritte interessieren. Erstmal werde ich den Vermieter postalisch auffordern den Betrag der Gardinenreinigung komplett zurückzuzahlen. Was wären dann die nächsten Möglichkeiten sollte er sich weigern? Gibt es bezahlbare Beratungsmöglichkeiten die der Streitsumme gerecht werden?

Würde mich über jede Hilfe / Meinung freuen.

LG, Gunnar

Miete, Mietkaution, wohnung

Ich bekam eine Mahnung von der Arge, ich soll das Darlehen für die erhaltene Mietkaution nach 10 Jahren zurückzahlen, soll ich Widerspruch einlegen?

Ich bezog 2005 Leistungen der ARGE. Diese über nahmen auch die Mietkaution als ich mit meiner damaligen Partnerin umzog.

Nun bekam ich eine Mahnung des Inkassoservice der ARGE. In dem steht sie fordern die Mietkaution bis Ende des Monats zurück, desweiteren steht dort geschrieben, dass ich angeblich vor 2 Monaten einen Bescheid bekommen habe in dem ich schon mal zur Zahlung aufgefordert wurde - habe ich nie erhalten.

Oder läuft es bei denen nun auch schon so, dass gleich die Mahnung raus geht.

Nun hab ich also hier und da bei der Arge angerufen und gefragt, wie die nach 10 Jahren darauf kommen die Mietkaution zurück zu verlangen. Innerhalb dieser 10 Jahre habe ich keinen einzigen Brief von denen erhalten.

Die Dame am Telefon konnte keinerlei Daten über mich finden, auch nicht den Bescheid oder die Mahnung, die sie mir geschickt haben. Bei dem Inkasse Service nannte man mir nur den offenen Betrag wüsste aber nicht um Welche Wohnung es sich damals handelte.Man wolle sich telefonisch nochmal mit mir in Verbindung setzen und den Bescheid würde ich nochmals zugeschickt bekommen.

Nun ging die Miete damals direkt an den Vermieter. Ich bin auch vor meiner Partnerin aus der Wohnung ausgezogen. Wo die Kaution geblieben ist? Keine Ahnung

Können die nun nach 10 Jahren immer noch von mir die Kaution zurückfordern? Warum kommen die erst jetzt damit? Verjährungsfrist? Habe teils von 3 / 5 /10/ und auch schon von 30 Jahren gelesen Sollte ich Widerspruch einlegen? Wie begründe ich diese am besten

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Mietkaution

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