wenn ich die Wohnung für einen Untermieter vermiete, kann ich amtlich gemeldet bleiben?

3 Antworten

Nein, geht nicht, denn Du musst gemeldet sein, wo Dir Wohnraum zur Verfügung steht und Du Dich normaler Weise aufhältst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Du hast dich dann dort anzumelden, wo Du tatsächlich wohnst.

Wohnst Du dort nicht mehr, darfst Du dort auch nicht mehr gemeldet sein!

Wenn Du da nicht mehr wohnst - natürlich nicht.