Hilfe - Vermieter lehnt Senkung der Nebenkosten trotz hohem Guthaben ab, was kann ich tun?
Hallo,
mein Vermieter will die Nebenkosten nicht senken, obwohl ich ein Guthaben von über 1000,- (tausend) in der letzten Endabrechnung habe. Ich hab schon mehrere Briefe hin- und her geschrieben, mehrere Telefonate geführt und dann nochmals eine schriftliche Mitteilung gemacht, dass ab September 2024 die Nebenkosten der Miete um Summe x von mir gesenkt werden, da auch unter Abzug der Energiepreisbremse (diese fällt jetzt weg), Preiserhöhung etc. immer noch ein Guthaben von ca. 350,- im nächsten Jahr anfallen wird, mein Heiz- und Verbrauchsverhalten ist seit Jahren gleich, es gab auch zuvor fast jedes Jahr ein Guthaben von ca. 400-500,- (auch da ist der Vermieter auf Anfrage nicht mit den Nebenkosten runter gegangen, da wusste ich aber noch nicht, dass auch der Mieter senken kann). In den 2 Jahren, wo die Energiepreise so gestiegen sind, gab es ein leichtes Minus von ca. 100,- (hundert) in der Endabrechnung, jedoch im letzten Jahr/letzte Endabrechnung hab ich ein Guthaben von wie gesagt über 1000,- (tausend) und aufgrund dieser Endabrechnung sollen jetzt endlich mal die Nebenkosten gesenkt werden, da ich schon länger siehe Endabrechnungen zu viel Nebenkosten zahle.
Eine schriftliche Mitteilung der Senkung an den Vermieter begründete ich mit BGB Paragraph 560, Absatz 4.
Was kann ich jetzt tun, der Vermieter hat eine schriftliche Ablehnung der Senkung geschickt. ....Ich meine, ich hab ihn nicht um Erlaubnis gefragt, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien die Nebenkosten senken können. Der Vermieter will nun meine ganzen Zählerstände haben, ich sehe das aber aufgrund der schon jahrelang zu hohen Miete und der bereits aktuell erfolgten Briefe/Telefonate/Besprechungen (auch schon vor 2 Jahren) als Hinhalten an. Im Grunde gehen ihn meine Zähler mittendrin in der Saison doch nix an, er wird es ja in der Endabrechnung sehen und hat es ja auch die letzten Jahre immer gesehen, dass ich zuviel zahle. Oder wie ist das? Er meinte, er würde zur Sicherheit lieber mehr an Nebenkosten nehmen, dieses Mehr hab ich aber schon einkalkuliert bei der Höhe der Senkung, obwohl ich doch eigentlich gar nicht müsste, oder? Es heisst doch: "Etwaige Sicherheitszulagen zur Sicherheit, weil man nicht weiß, was kommt etc.." sind doch bei Vermietern unzulässig, oder?
Ich würde auch gern wissen, ob ich die Zählerstände jetzt überhaupt mitteilen muss, denn ich hab den Vermieter nicht um Erlaubnis für die Senkung gefragt und fürchte ein weiteres Hinhalten, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien aufgrund der letzten Jahresendabrechnung senken können und meine erste Mitteilung zur Senkung aufgrund der aktuellen Endabrechnung war bereits am 2.8.24.
Und um wieviel kann ich die Nebenkosten senken?
Was kann/sollte ich jetzt tun?
Ich bin in keinem Mieterverein.
Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Info.
VG
4 Antworten
"Sowohl Vermieter als auch Mieter können als Mietvertragspartei die Nebenkosten anpassen, wenn die tatsächlichen Kosten den zu zahlenden Betrag deutlich über- oder unterschreiten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 560 BGB. Wichtig ist, dass eine Zahlung der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist.16.06.2024"
https://www.mietrecht.com/betriebskostenerhoehung/#:~:text=Sowohl Vermieter als auch Mieter können als Mietvertragspartei die Nebenkosten,Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist.
Du musst ein wenig suchen, aber es gab vor einigen Jahren ein Urteil, das Abschlagszahlungen so genau wie möglich sein sollen. Abschlagszahlungen sind nicht dazu gedacht um sich etwas anzusparen. Es ging damals um Strom und der Mieter wollte mehr zahlen als er musste und der Stromanbieter wollte das nicht akzeptieren. Also genau der umgekerte Fall.
Aber das Ändert nichts an der Grundaussage des Urteils, das Abschlagszahlungen also auch die Nebenkosten möglichst genau sein sollen.
Wenn du tatsächlich 1000€ zurück bekommst, währen das ca 80€ die du monatlich zuviel gezahlt hast. Unter Berücksichtigung von Preiserhöhung würde ich also eine Absenkung um 60€ für angemessen halten.
Das Problem, das ich sehe ist, wenn du die Miete eigenständig kürzt wird der VM dann wenn du mit 2 Mieten im Rückstand bist ggf Gegenmaßnahmen (fristlose Kündigung) in erwägung ziehen. Zwar bist du meiner Meinung nach im Recht, erst Recht, weil du die Kürzung angekündigt hast, aber so ein Rechtsstreit wird dich auch Zeit, Geld und Nerven kosten.
Was die Forderung des VMs nach den Zwischenzählerständen angeht, ja, warum nicht, wenn die dann vom VM hochgerechnet werden und er dir daraus die voraussichtlich Nebenkostenabrechnung erstellen kann, auf die Bezogen dann die Nebenkosten wirklich angepasst werden.
Ansonsten seh ich hier für dich nur 2 Chancen. Du suchst dir nen Anwalt, der das Schreiben für dich aufsetzt, das wirkt einfach besser, wie das von dir aufgesetzte Schreiben oder du akzeptierst die zu hohe Zahlung, weil du weist, das der VM das Geld wieder zurückzahlt.
Es fehlt Miete, woraus diese fehlenden Mietzahlungen Resultieren interessiert ihn erstmal nicht, er wirft dich Fristlos, ggf fristgerecht raus. Punkt aus ende von seiner Seite.
Ob das so rechtens ist, das wird dann später im entsprechenden Gerichtsverfahren auseinander genommen. Entweder weil du gegen die Kündigung klagst oder weil er ne Räumungsklage macht. Wie gesagt, Zeit Geld und Nerven.
Was die Forderung des VMs nach den Zwischenzählerständen angeht, ja, warum nicht, wenn die dann vom VM hochgerechnet werden und er dir daraus die voraussichtlich Nebenkostenabrechnung erstellen kann, auf die Bezogen dann die Nebenkosten wirklich angepasst werden.
Erstmal danke für die freundliche Antwort.
Da sehe ich nämlich das Problem. Ich habe genau so einen Verbrauch wie immer und hatte die letzten Jahre auch immer Guthaben (ca. 400-500,-), das sagte ich dem Vermieter auch (er sieht es ja auch in den ganzen Endabrechnungen) und ich zog auch noch die Preisbremse usw. ab und trotzdem gibt der sich nicht mit 60,- zufrieden. Ich hatte in dem einen Brief eine Senkung um 55,- geschrieben, jedoch nach nochmaliger Rechnung auf 60,- aufgerundet, da dann immer noch ein Guthaben bestehen wird, auch nach Abzug der Sachen wie gesagt. Und der Vermieter nimmt das jetzt als Ausrede und meint, das wären "schwankende Beträge" und werfen Fragen zur Berechnung auf. So ein Unsinn. Was in meinen Augen schon wieder auf ein Hinhalten hindeutet, da solche Sachen auch mehrfach in den Gesprächen gefallen sind. Ich glaube mich zu erinnern, dass der Vermieter zu Anfang der Sache mal eine Summe von 25,- oder so genannt hatte als Senkung, was aber ja viel zu wenig ist.
Also ich glaube nicht, dass der Vermieter selbst bei Sichtung meiner Zählerstände, von seiner kleinen anfangs genannten Summe abkommt, er hatte immer wieder andere Ausreden und obwohl ich auf alles eingegangen bin und alles abgezogen habe (Preisbremse, Kostensteigerung usw.), gibt er sich immer noch nicht zufrieden.
Wenn du tatsächlich 1000€ zurück bekommst, währen das ca 80€ die du monatlich zuviel gezahlt hast. Unter Berücksichtigung von Preiserhöhung würde ich also eine Absenkung um 60€ für angemessen halten.
Es waren um genau zu sein 1130,-.
Magst du mir kurz einmal zeigen, wie du auf die 60,- gekommen bist, hast du da vielleicht eine Rechnung zu? Ich möchte schauen, ob ich richtig gerechnet hab.
Du hast da etwas falsch verstanden. Ich HABE ein Guthaben in der letzten (vor paar Wochen angekommenen) Jahresendabrechnung von 1130,-. Aufgrund dieser Endabrechnung, die deutlich zeigt, dass ich zu viel zahle, möchte ich die Nebenkosten gesenkt haben, der Mieter ist nicht das Sparschwein des Vermieters. Und davon ab, ist der Vermieter auch schon bereits vor Jahren NICHT auf eine Senkung eingegangen, hat also schon Jahre lang immer fette Miete bekommen, mit der er arbeiten konnte. Kann er gerne weiterhin machen aber dann nehm ich Zinsen, ich bin nicht die Wohlfahrt.
Sie schreiben doch selber, das beide Parteien das "können"
Ihr Vermieter will das aber nicht, obwohl er könnte
Ich weiß nix über das Verhältnis zu ihrem Vermieter, ob es ansonsten ok ist.
Ehrlich gesagt würde ich mich als ihr Vermieter darüber wundern, warum sie das jetzt gerade wollen?
Vielleicht hat ihr Verhalten ihn dazu veranlasst zu glauben, das sie finanziell in Bedrängnis kommen...kein Plan
Sie fragen was sie tun können?
Was wollen sie tun? Wollen sie jetzt mit Mieterverein bzw Anwalt drohen?
Ihnen sollte klar sein, das sie damit womöglich zukünftige Fässer aufmachenund das Verhältnis dadurch schlimmer wird...
Warum sagen sie ihm nicht einfach die Zählerstände... kein Plan....mir wäre es egal...warum ihnen nicht?
ich würde sagen lassen sie es...ich weiß nicht ob es die Sache wert ist... da rechtliche Geschütze aufzufahren....
ansonsten suchen sie sich eine neue Wohnung aber ob es da mal besser wird....?
Ich weiß nix über das Verhältnis zu ihrem Vermieter, ob es ansonsten ok ist.
Das Verhältnis zur Vermieter GmbH ist ansonst in Ordnung, es gab noch keine Streitigkeiten oder Beschwerden, ich bin schon langjähriger Mieter, zahle die Miete immer pünktlich und halte mich an die Hausordnung.
Ehrlich gesagt würde ich mich als ihr Vermieter darüber wundern, warum sie das jetzt gerade wollen?
Vielleicht hat ihr Verhalten ihn dazu veranlasst zu glauben, das sie finanziell in Bedrängnis kommen...kein Plan
Warum ich gerade jetzt die Nebenkosten senken will? Obwohl es den Vermieter nix angeht: Ich hatte das aufgrund ständiger Guthaben wie oben geschrieben, schon zuvor versucht, wußte da jedoch noch nicht, dass auch ein Mieter senken kann und gab mich mit dem "Nein" zufrieden. Im Übrigen ist diese Frage indiskret und tut nichts zur Sache, auch nicht, ob ein Mieter in finanzielle Nöte kommt oder nicht, es geht hier rein um die Mietnebenkosten und die rechtlichen Belange dazu.
Was wollen sie tun? Wollen sie jetzt mit Mieterverein bzw Anwalt drohen?
Ihnen sollte klar sein, das sie damit womöglich zukünftige Fässer aufmachenund das Verhältnis dadurch schlimmer wird...
Zukünftige Fässer aufmachen? Ist Ihnen eigentlich klar, dass auch Mieter Rechte haben und niemand mehr Nebenkosten zahlen braucht, als nötig, also wieso sollte man?! Um dem Vermieter einen freundlichen Gefallen zu tun, ganz sicher nicht. Was haben Sie denn für Ansichten, sicher auch ein Vermieter..
Warum sagen sie ihm nicht einfach die Zählerstände... kein Plan....mir wäre es egal...warum ihnen nicht?
ich würde sagen lassen sie es...ich weiß nicht ob es die Sache wert ist... da rechtliche Geschütze aufzufahren....
Natürlich KANN ich meine Zählerstände durchgeben, ich frage mich nur, was dieser 4. Brief mit einer nochmals neuen Forderung nun noch soll und ob das rechtlich in diesem Fall überhaupt meine Pflicht als Mieter ist. Wir haben bis dato mehrere Briefe hin und hergeschrieben, mehrere Telefonate geführt und 2 persönliche Gespräche gehabt und das nur zu DIESEM AKTUELLEN FALL. Meine letzte Anfrage von vor 2 Jahren (auch aufgrund ständiger Guthaben) ist da noch garnicht mit inbegriffen, langsam reicht es auch mal, immerhin zahle ich permanent zu hohe Mieten, eine Miete ist kein Sparkonto, ich will und muss da auch nichts ansparen, das ist meine Sache!
Ich bin kein Vermieter...wohne im eigenen Haus
Klar haben sie recht...geht dem Vermieter nix an ...schürt aber sein misstrauen..deswegen stellt der sich quer
Ich würde Ihnen raten in zukunft einen Anwalt zu Hilfe zu holen...
Wenn sie eigenmächtig die Miete reduzieren...kann ihnen nach 2mal reduzieren eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden...
Natürlich haben sie recht mieter haben rechte...aus diesem Grunde wohne ich alleine obwohl ich vermieten könnte...Ich habe schlicht angstbvor mietnomaden...ein Onkel hat 1,5 Jahre gebraucht den Mieter rauszuklagen...Miete wurde nur 3 Monate gezahlt...Nach dem Auszug war das neu gemachte Badezimmer leer...Alles abmontiert...seitdem vermietet der auch nicht mehr...
Nehmen Sie sich einen Anwalt...
Alles Gute ihnen
Teile ihm mit, dass Du die Miete zuzüglich X Euro BNebenkostenvorschuss zahlen wirst, wobei X dann die bisherige Nebenkostenvorauszahlung abzüglich 70,- Euro wäre, also 840,- Euro pro jahr weniger.
Und dann warte ab, ob er was unternimmt. Wichtig ist nur, dass Du die Miete pünktlich zahlst.
Und könnte der Vermieter mich dann paar Monate später kündigen, wenn durch meine niedrigere Mietzahlung Miete "fehlt" ?
Hallo,
hm....hab ich's jetzt überlesen ? Mir ist nicht klar, ob dein Vermieter dir zumindest das jährliches Guthaben auszahlt ....🤔
Fakt ist, ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung steht dem Mieter zu und darf vom Vermieter eigentlich n i c h t einbehalten werden ‼️
Ich(!) würde falls diese Summe nicht dringend monatlich benötigt wird, das bislang "gute" Verhältnis zum Vermieter, nicht unbedingt auf Biegen und Brechen per Paragraph durchsetzen wollen.
Beim evtl. Rechtsstreit würdest du zumindest hier zwar nicht den Kürzeren ziehen, soviel ist beinahe sicher......es würde allerdings das zukünftige Mietverhältnis ziemlich dauerhaft belasten..... willst du das tatsächlich hinnehmen ?
Du könntest doch das jährlich ausgezahlte Guthaben aus der Nebenkosten Abrechnung als eine Art "Sparkasse" ansehen ......es ist und bleibt doch letztendlich ohnehin d e i n Geld !
Kündigen könnte dich dein Vermieter zwar, "jeder Versuch ist gültig" ! ..... vor Gericht würde er, wenn keine anderen zutreffend, schwerwiegenden mietrechtlichen Gründe herangezogen werden können, höchstwahrscheinlich scheitern.
Dies ist allerdings lediglich meine ganz persönliche, laienhafte Meinung !
👋
Ja.. ich verstehe was du meinst. Jedoch nein, tut mir leid aber das möchte ich nicht, wobei ich ja dem Vermieter bei 60,- schon einen Teil dalasse jeden Monat, über das er KOSTENLOS übers Jahr verfügen kann! Aber er will mehr, mit diesem Teil gibt er sich nicht zufrieden. Ich hab versucht im Guten zu handeln, deshalb ja die Besprechungen und Briefe vorher, obwohl ich das nicht müsste. Der Vermieter ist derjenige, der sich quer stellt und er sollte seine "guten" Mieter lieber nicht verprellen, denn schlechte Mieter, die nicht zahlen oder unpünktlich oder gegen die es Beschwerden gibt oder die Wohnung verwahrlosen lassen, können Vermieter teuer zu stehen kommen.
Außerdem werde ich wegen persönlicher Gründe eh nicht ewig dort wohnen bleiben.
Kann er das denn rechtlich einfach so, wenn auch der Mieter die Nebenkosten senken kann und bei mir die Summe ja auch auch angemessen ist?