Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?
Ich habe ziemlich genau 1,5 Jahre in meiner jetzigen Mietwohnung gewohnt und ziehe zum 1.12. Aus. Jetzt bin ich grad in der Vorbereitung, alles schonmal langsam einzupacken und zu planen.
In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses folgendes: "Die Wohnung nach Bedarf komplett in hell (möglichst weiß) und einheitlich gestrichener Raufaser an Wände und Decken [...]. Beschädigungen an den Laminatböden, Türen und Türzargen sind fachgerecht zu beseitigen.".
Ich habe dann auch nochmal auf die Übernahmebestätigung von damals geschaut, dort wurde angekreuzt, dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird. Mein Vormieter hatte nicht frisch renoviert/tapeziert, es war halt noch die Weiße Wandfarbe seines Vormieters. Auch wurden keine kleineren Macken an den Türen vermerkt, sowie der starke Grünbelag und abblätternde Farbe auf der Balkonwand.
Das war meine erste eigene Wohnung.. ich kannte mich damit leider nicht wirklich aus.(jetzt immernoch nicht wirklich, deswegen frage ich ja nach). Kann von mir verlangt werden, dass ich frisch weiß streiche/neu Tapeziere? Das Einzige was ist, ist dass halt das weiß etwas verblasst ist. Ich bin sehr sorgsam mit der Wohnung umgegangen und habe hier keine Schäden verursacht..
3 Antworten
Nur ein Auszug der Klausel zur Schönheitsreparatur ist wenig hilfreich!
Es wir die komplette benötigt.
Denn oftmals wird etwas verlangt, was nicht verlangt werden darf, dann ist diese im Gesamten unwirksam und der Mieter braucht nur besenrein übergeben!
In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss.
Darauf ( in diesem Umfang ) hat der Vermieter nach nur 1,5 Jahren Deiner Mietdauer sicherlich keinen Anspruch, da Dich diese Forderung einseitig benachteiligen würde.
https://mieterengel.de/renovieren-bei-auszug/
Meistens soll ein Turnus von 3, 5 und 7 Jahren eingehalten werden. Neuere Mietverträge dehnen die Fristen je nach Raum häufig auf 5, 8 und 10 Jahre aus.
dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird.
bedeutet zwar .... renoviert - mit Raufaser bzw. Tapete versehen, aber nicht neu bzw. frisch gestrichen.
Da machst du erst einmal garnichts und wartest das Ergebnis bei der Übernahme ab.
Notfalls musst du dann anschliessend eben das machen was im Bestätigungsbrief steht.