Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?

3 Antworten

Nur ein Auszug der Klausel zur Schönheitsreparatur ist wenig hilfreich!

Es wir die komplette benötigt.

Denn oftmals wird etwas verlangt, was nicht verlangt werden darf, dann ist diese im Gesamten unwirksam und der Mieter braucht nur besenrein übergeben!

In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss.

Darauf ( in diesem Umfang ) hat der Vermieter nach nur 1,5 Jahren Deiner Mietdauer sicherlich keinen Anspruch, da Dich diese Forderung einseitig benachteiligen würde.

https://mieterengel.de/renovieren-bei-auszug/

Meistens soll ein Turnus von 3, 5 und 7 Jahren eingehalten werden. Neuere Mietverträge dehnen die Fristen je nach Raum häufig auf 5, 8 und 10 Jahre aus.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/schoenheitsreparaturen-keine-verpflichtung-bei-kurzer-mietdauer_idesk_PI17574_HI1221184.html

dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird.

bedeutet zwar .... renoviert - mit Raufaser bzw. Tapete versehen, aber nicht neu bzw. frisch gestrichen.

Da machst du erst einmal garnichts und wartest das Ergebnis bei der Übernahme ab.
Notfalls musst du dann anschliessend eben das machen was im Bestätigungsbrief steht.