Wg- recht auf zimmerschlüssel?
Hallo!
Ich wohne in einer Wg mit zwei Mitbewohner. In letzter Zeit aber gehen sie in mein Zimmer wenn ich nicht zu Hause bin. Außerdem wurde mir heute leider was gestohlen..
Das Problem ist dass ich kein Zimmerschlüssel hab.
Ist der Vermietet verpflichtet, mir ein Schloss zu besorgen oder muss ich das selber bezahlen?
Danke!
5 Antworten
Hallo,
der Vermieter ist natürlcih verpflichtet für alle Zimmertüren auch die Schlüssel herauszugeben, doch weil Zimmertüren in aller Regel mindestens 2 Schlüssel haben und man nie weiß, wer denn diese Schlüssel hat, wäre ein neues Schlass wohl die beste Lösung für dich.
Du kannst natürlich auch deinen Vermieter fragen, ob er dort eventuell bereit ist ein anderes Schloss einzusetzen, was ja nun kein Vermögen kostet. Fragen kostet bekanntlich nichts. Wenn Du nachweisen kannst das es dafür keinen Schlüssel gibt, sollte er eigentlich schon aus eigenen Interesse ein anderes Schloss einbauen.
Schau mal in den Mietvertrag was dort steht, wie viele Schlüssel übergeben wurden. Steht da gar nichts, ist er zur Nachrüstung verpflichtet.
Oder kauf dir im Baumarkt ein Zimmertüreneinsteckschloss* - mach vorher bitte ein Foto der Tür, damit der Verkäufer weiß, ob er dir ein Rechts- oder Linksschloss ( das bezeichnet den Anschlag der Tür in der Türzarge) https://www.sicherheitsladen-gera.de/Einsteckschloesser/Zimmertuereinsteckschloss/Zimmertuereinsteckschloss-72mm-DIN-BB-links-rechts::173.html verkaufen muss. Das alte ausbauen https://youtu.be/bFGXYFFzaRg und weglegen, das neue einbauen und bei einem Bartschlüssel (also ein ganz normaler Zimmertürenschlüssel) ein Steckschloss https://www.hornbach.de/shop/Burg-Waechter-Schluessellochsperrer-E-7-3-SB/7709419/artikel.html besorgen, das in das Schloss gesteckt und verriegelt wird; damit kann niemand die Tür aufschließen oder mit einem Diedrich öffnen.
*besser wäre ein sogenanntes Behördeneinsteckschloss, weil dort der Schließriegel aus Metall und nicht aus Kunststoff ist, wie bei einem einfachen Zimmertüreneinsteckschloss. Ein einfaches Zimmereinsteckschloss bekommst du schon für unter 10,-€ mit den normalen Buntbartschlüsseln, eine Behördenschloss kostet an die 40,-€ und hätte dann ein Zylinderschloss, wobei der Zylinder extra gekauft werden müßte.
Das Zimmertüreneinsteckschloss kann ganz einfach ausgebaut werden: Du baust erst die Türgriffe ab, die meist nur einseitig mit einer kleinen Schraube auf der Unterseite gesichert sind, dann baust Du das Schloss aus der Tür aus, das meist oben und unten ebenfalls mit einer Schaube gesichert ist.
Mach davon ein Foto und schreibe dir die Maße H/B/T auf, damit sollte dann nichts schiefgehen.
Was den möglichen Diebstahl angeht, solltest du den Zeitraum eingrenzen können, wann es passiert sein muss - und es wäre nützlich zu wissen, wer denn zu dem Zeitpunkt in der Wohnung war. In aller Regel hilft es eine Strafanzeige anzudrohen, ohne jemanden direkt anzusprechen. Man könnte ja erwähnen, das in Abwesenheit wohl jemand in der Wohnung gewesen sein muß und sich die Polizei nun alles genauer anschauen will. Es geschehen ab und an Wunder und "verlorene" Dinge tauchen wie aus dem Nichts wieder auf ;-)
Natürlich ist der VM verpflichtet, die Mietsache abschließbar zu vermieten. Da du damit aber immer noch nicht sicher sein kannst, wer alles einen Schlüssel besäße, rate ich dir, deinen eigenen Zylinder, Zimmertür-Einteckschloß oder ein Steckschloß für eine Zimmertür mit einfachem Buntbartschloß zu beschaffen und des nach Mietende einfach wieder mitzunehmen und das vorhanden zurückzubauen.
G imager761
Die Schlüssel für übliche Zimmertüren kann man ganz einfach für ein paar Euro nachkaufen, wenn man sich die Form im Schlüsselloch ansieht.
Das blöde dabei ist, das sie jeder kaufen kann...also auch die Mitbewohner, die offenbar etwas neugierig sind und Dinge finden, die noch niemand verloeren hat...
In meiner wg wurden die schlösser von vermieter nachgerüstet, weiß aber nicht ob das nur kulanz war
Wenn die Wohnung rein als WG Wohnung angeboten wurde, ist der Vermieter zuständig. Ansonsten musst Du selbst ran. Aber denk dran das alte Schloss nicht zu entsorgen. Das musst Du auf verlangen des Vermieters beim Auszug das alte Schloss wieder einbauen. Was er zwar nie machen würde, aber man weiß nie.
Der Vermieter muss auch ran, wenn die Wohnung nicht als WG vermietet wurde, weil er dafür zu sorgen hat, das die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten wird. Sollte für diese Tür tatsächlich kein Schlüssel vorhanden sein bzw. bei der Wohnungsübergabe keine im Mietvertrag genannt wurden und damit der Nachweis fehlt, das der Vermieter tatsächlich Schlüssel übergeben hat, ist der in der Pflicht. Aber um das Zimmer sicher verschließen zu können, kann man sich besser ein Zimmereinsteckschloss holen und entweder als Zylinderschloss oder mit Buntbart und Schlüssellochsperrer benutzen.