Muss man einen ohne Wissens nachgemachten Haustürschlüssel bei Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter geben oder darf man den behalten?

4 Antworten

Es könnte auch eine weitere Alternative geben:

Man vernichtet den Schlüssel.

Wie auch immer: Behalten darf man ihn nicht.

Mieter haben außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Schlüssel nachmachen zu lassen. Diese müssen am Ende des Mietverhältnisses dem Vermieter zur Übergabe angeboten werden. Möchte dieser die Schlüssel jedoch nicht übernehmen, so muss sie der Mieter vor Zeugen unbrauchbar machen.

Natürlich darf man ihn nicht behalten.

Wenn man ihn abgibt, freud sich der Nachmieter, weil er Geld spart.

Will man die Freude verhindern, könnte man ihn vernichten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.