Zweiter Mietvertrag auch als Zweitwohnsitz angeben?
Hallo ihr Lieben,
bei mir geht es um folgende Situation:
Mein Freund und ich führen eine Fernbeziehung. Ich habe allerdings vor, sobald ich einen Job bei ihm in der Stadt gefunden habe auch dorthin zu ziehen. Die Bewerbungen laufen momentan an.
Er hat nun zufällig eine perfekte 3-Zimmer Wohnung für uns gefunden, die er nach Anfrage auch zugesagt bekommen hat. Allerdings hatte er angegeben, mit mir zusammen einzuziehen und auch beide Einkommen angegeben.
Da ich aber nicht weiß ab wann ich dort mit einziehen kann (Job finden, meine eigene Wohnung kündigen etc.) wollte ich eigentlich erstmal noch keinen Mietvertrag mitunterschreiben.
Mein Freund und ich haben vertraglich festgelegt, dass ich bis zu meinem finalen Einzug keinerlei Zahlungen leisten und mein Freund und der Vermieter keinen Anspruch auf Zahlungen meinerseits haben.
Nun die Frage: Da ich dann in zwei Mietverträgen stehe, muss ich den zweiten Mietvertrag irgendwo melden? Als Zweitwohnsitz oder ist das nicht nötig?
Vielen Dank
2 Antworten
Man muss dort seinen Wohnsitz anmelden, wo man tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt hat. So lange Du da nicht wohnst, brauchst Du auch keinen Erst- oder Zweiwohnsitz dort anmelden. Was im Mietvertrag steht, spielt für den Wohnsitz ohnehin keine Rolle.
Da ich dann in zwei Mietverträgen stehe, muss ich den zweiten Mietvertrag irgendwo melden?
Nein - einen zusätzlichen Wohnsitz musst Du erst dann melden, wenn Du definitiv - wechselweise - an 2 Wohnsitzen lebst. Allerdings musst Du dann auch einkalkulieren, dass Du möglicherweise am Zweitwohnsitz zusätzlich eine entsprechende Steuer (Zeitwohnsitzsteuer ) zahlen musst .