Sonderkündigungsrecht Mietwohnung?
Hallo, bei uns gab es einen Wasserschaden. Unsere Wohnung ist seit Januar nicht mehr bewohnbar. Wir haben eine neue Wohnung zum 01.05. gefunden.
Nun wurde klar, dass die Sanierungsarbeiten bis ca. Ende April fertig gestellt werden.
Haben wir trotzdem ein Sonderkündigungsrecht zum 01.05. auch wenn bis dahin die Wohnung ggf. wieder bezugsfertig ist?
2 Antworten
Versucht es doch einfach.
Aufgrund der derzeitigen Situation kündige ich Fristlos zum 30.04. Behelfsmässig Fristgerecht zum 31.06, bin aber an einer vorzeitigen Auflösung des MV interessiert. Bitte bestätigen Sie mir den Kündigungstermin
Und dann wartet ihr auf Antwort von eurem VM.
Wenn der der Fristlosen Kündigung nicht zustimmt, dann könnt ihr immer noch per Mieterschutz oder Anwalt reagieren.
Danke! Ich würde dann erstmal mit ihm sprechen, da wir gerne auch den nachmieter Vorauswahlen würden, damit wir jemanden finden der auch unsere Küche übernimmt. Das ist vielleicht schöner sich da vorher einmal abzustimmen.
"Ist der Wasserschaden so groß, dass die Wohnung für längere Zeit unbewohnbar ist, kann der Mieter die Wohnung kündigen – außerordentlich und fristlos. Wird die Wohnung innerhalb kurzer Zeit (zwei bis drei Wochen) saniert, ist eine fristlose Kündigung nicht möglich."