Darf meine Vermieterin die Indexmiete rückwirkend anwenden?

3 Antworten

Indexmieterhöhungen werden in der Praxis eigentlich immer Rückwirkend gemacht. Beispiel:

Index erhöht sich für Mai (Was man meist erst einen Monat später festellen kann da der Mai-Index aus dem Verbraucherpreisindex meist erst im Juni abzulesen ist (also immer im darauffolgenden Monat) ).

Dann wird eine Indexanpassung "zum 01.05.2022" gemacht obwohl diese im Juni erstellt und versendet wird. Da in §578 BGB geregelt ist, dass §557 (Indexmiete) im Gewerbe keine Anwendung findet, gehe ich davon aus, dass es keine gesetzlichen Vorschriften außer die Verjährung gibt, und das somit rechtens ist.


strama76 
Beitragsersteller
 01.08.2022, 14:24

Hallo Mxrvin. Danke Dir. Ich hatte auch damit gerechnet, dass es nachträglich gemacht wird, aber eben nicht nach so langer Zeit. Grüße!

In diesem Artikel steht ein Satz (" Der Gesetzgeber hat dies in Abkehr von den üblichen Klauseln bei gewerblichen Mietern..."), der auf eine Zulässigkeit hindeutet, soweit die automatische Erhöhung im Vertrag steht. Also müsstest Du in den Vertrag schauen.

Verjährt wäre da ja auch noch nichts, wenn man von der üblichen dreijährigen Verjährungsfrist ausgeht. Das wäre halt die zweite Frage.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjbwvvr7Zv5AhUqh_0HHYmVChsQFnoECAgQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fimmobilien%2Fverwalterpraxis%2Findexmiete-2-wirkungsweise-der-klausel_idesk_PI9865_HI638808.html&usg=AOvVaw0srCi8UaYxOnj7IInCcGi4


strama76 
Beitragsersteller
 29.07.2022, 08:05

Hallo Andri123. Danke Dir für die Info. Im Vertrag steht das drin, ich wundere mich nur dass es möglich ist das (so spät) nachträglich zu machen. Hätte ich die Mieterhöhungen in den Jahren schon kommuniziert bekommen und einfach nicht gezahlt, dann hätte ich da Verständnis...

Vermutlich richtet es sich bei euch als gewerbliche Mieter lediglich nach der gesetzl. Verjährungsfrist.

Und diese ist noch bei keinen der genannten Jahren eingetreten.

Ich gehe davon aus, dass ihr zahlen müsst.


strama76 
Beitragsersteller
 29.07.2022, 08:07

Hallo Alarm67. Auch Dir schon mal ein herzliches Dankeschön! Das eine gestellte Rechnung erst spät verjährt, das kann ich nachvollziehen. Dass die Forderung erst so spät kommen kann (Bilanzen 2019/2020 sind ja schon fertig, die Gewinne versteuert), das kommt mir spanisch vor. Mal sehen, ob wir das auch rückwirkend "Gewinnschmälernd" einschließlich 2019 hinbekommen.

Alarm67  29.07.2022, 09:35
@strama76

Na ja, selbst wenn nicht rückwirkend, dennoch wirkt sich das ja im laufenden Jahr in eurer Einkommensteuererklärung aus!