Darf meine Vermieterin die Indexmiete rückwirkend anwenden?
Hallo in die Runde.
Wir haben heute ein Schreiben von unserem Vermieter (Hausverwaltung, wir sind gewerblicher Mieter) mit der Aufforderung einer Zahlung. Laut Mietvertrag aus 2011 wurde unter §5 Wertsicherungsklausel vereinbart, dass sich die Miete entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindizes ändern soll. Nun wird mir am 25.07.2022 eine Nachberechnung der Miete geschickt:
ab 01.01.2019 9,0%,
ab 01.01.2020 1,4%
ab 01.01.2021 0,5%
ab 01.01.2022 3,1%
Ist das rechtens oder kann das, und das ist natürlich meine Hoffnung, meine Vermieterin erst für die Zukunft geltend machen?
Vielen Dank vorab für eure Infos / Meinung dazu. Grüße Tom
3 Antworten
Indexmieterhöhungen werden in der Praxis eigentlich immer Rückwirkend gemacht. Beispiel:
Index erhöht sich für Mai (Was man meist erst einen Monat später festellen kann da der Mai-Index aus dem Verbraucherpreisindex meist erst im Juni abzulesen ist (also immer im darauffolgenden Monat) ).
Dann wird eine Indexanpassung "zum 01.05.2022" gemacht obwohl diese im Juni erstellt und versendet wird. Da in §578 BGB geregelt ist, dass §557 (Indexmiete) im Gewerbe keine Anwendung findet, gehe ich davon aus, dass es keine gesetzlichen Vorschriften außer die Verjährung gibt, und das somit rechtens ist.
Hallo Mxrvin. Danke Dir. Ich hatte auch damit gerechnet, dass es nachträglich gemacht wird, aber eben nicht nach so langer Zeit. Grüße!
In diesem Artikel steht ein Satz (" Der Gesetzgeber hat dies in Abkehr von den üblichen Klauseln bei gewerblichen Mietern..."), der auf eine Zulässigkeit hindeutet, soweit die automatische Erhöhung im Vertrag steht. Also müsstest Du in den Vertrag schauen.
Verjährt wäre da ja auch noch nichts, wenn man von der üblichen dreijährigen Verjährungsfrist ausgeht. Das wäre halt die zweite Frage.
Hallo Andri123. Danke Dir für die Info. Im Vertrag steht das drin, ich wundere mich nur dass es möglich ist das (so spät) nachträglich zu machen. Hätte ich die Mieterhöhungen in den Jahren schon kommuniziert bekommen und einfach nicht gezahlt, dann hätte ich da Verständnis...
Vermutlich richtet es sich bei euch als gewerbliche Mieter lediglich nach der gesetzl. Verjährungsfrist.
Und diese ist noch bei keinen der genannten Jahren eingetreten.
Ich gehe davon aus, dass ihr zahlen müsst.
Hallo Alarm67. Auch Dir schon mal ein herzliches Dankeschön! Das eine gestellte Rechnung erst spät verjährt, das kann ich nachvollziehen. Dass die Forderung erst so spät kommen kann (Bilanzen 2019/2020 sind ja schon fertig, die Gewinne versteuert), das kommt mir spanisch vor. Mal sehen, ob wir das auch rückwirkend "Gewinnschmälernd" einschließlich 2019 hinbekommen.